Die Bundesnetzagentur möchte in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmen, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung WANDA schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.
Die Bundesnetzagentur hat am 22. März 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2024.
Diese Festlegung hat die Grundsätze und Verfahrensregeln zum Gegenstand, welche der VDE FNN bei der Einführung technischer Sicherheitsregeln zu beachten hat.
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2024
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Diese Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll Netzbetreibern, die besondere Kostenbelastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorweisen, entlasten und die entsprechenden Kosten verteilen.
Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für einer Festlegung nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur gerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht.
Konsultation
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.
Festlegung der BK 6 zu Ausgestaltung des § 14a EnWG:
Am 11.10.2023 hat die Beschlusskammer 8 ein Festlegungsverfahren zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG unter dem Aktenzeichen BK8-23/007-A eingeleitet.
Konsultation von Nachrichtentypversionen für den Umsetzungstermin 01.04.2025
- Beschlusskammer 6 - Beschlusskammer 7 - 02.04.2024
Die Projektgruppe EDI@Energy hat der Bundesnetzagentur überarbeitete Versionen folgender Nachrichtentypen und Dokumente im Entwurf übersandt:
- Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten
- Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten
- UTILMD Hinweiskapitel
- Virtueller Summenzähler bzw. Kundenanlage
- Anpassung der Fristen für APERAK und CONTRL sowie Einführung der Anerkennungsmeldung
Die Bundesnetzagentur hat am 24. März 2023 den Höchstwert für Innovationsausschreibungen für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.
Die Bundesnetzagentur hat am 24. Februar 2023 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2023
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eröffnet und in diesem Zusammenhang am 24. November 2022 ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Der geplante Steuerungsmechanismus soll ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen.