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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20. November 2019 (BGBl. I 2019 S. 1719), das am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum neunten und das KWKG 2016 zum achten Mal geändert.

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Fachgespräch

Das 34. Fachgespräch fand am 18. November 2019 in Berlin-Mitte statt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: KWKG 2016

Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz den Einsatz von Solarthermie in KWK-Anlagen. Anhand der Daten des Würzburger Musternetzes erläutert er die Dimensionierung des Speichers anhand unterschiedlicher Betriebsdauer und -umfang der Solarkollektoren. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass kleine flexibel abschaltbare Solaranlagen erfolgreich seien, sei Effizienz wichtig, stelle Hochleistungs-Solarthermie mit Netzspeichern eine wichtige Technologie dar.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: KWKG 2016

Die Autorin behandelt in ihrem Aufsatz den Einsatz von Wasserstoff in KWK-Anlagen. Sie erläutert die Untersuchung des Einsatzes in Aggregaten eines Unternehmens und wie sich die Motoren verhalten. Bei Wasserstoffbeimischungen bis zu 100% seien keine Anpassungen der Motoren notwendig, danach sei jedoch im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls die Motoren anzupassen. Andere Unternehmen experimentieren auch bereits mit reinem Wasserstoffbetrieb.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: KWKG 2016

Der Aufsatz befasst sich mit den Rahmenbedingungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) innerhalb Deutschlands. Nach einem Umriss des energiewirtschaftlichen Umfelds der KWK, behandelt der Autor Flexibilität bei Residuallast und Wärmeversorgung. KWK, die gasförmige oder flüssige Brennstoffe nutze, sei die flexibelste Technologie der Stromerzeugung.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze.

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Politisches Programm

In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert. 

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Aufsatz

Der Autor plädiert dafür, beim Umbau von Atom- und Kohleenergie zur Kraft-Wärmekopplung vermehrt auf Biomasse statt auf Erdgas zu setzen. Hierzu führt er die Vorteile beim Umbau auf Biomasseanlagen auf, bspw. die einfache Umstellung von Steinkohle auf Biomasse, der Sicherung von Arbeitsplätzen in den Kohlegebieten und die ökonomischen Erwägungen der CO2-Bepreisung.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage der Nachhaltigkeit von Brennholz und stellt fest, dass neben "erneuerbar" noch weitere Kriterien beachtet werden sollten. Vor allem die Herkunft des Holzes sollte berücksichtigt werden. Oft werde das in Deutschland verwendete Brennholz aus Osteuropa importiert, was mit langen Transportwegen verbunden ist.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Der Autor erörtert Möglichkeiten, mit deren Hilfe Wärmenetze stärker aus erneuerbarer Wärme gespeist werden können. Die technische Machbarkeit sei gegeben, allerdings fehlten hierzu Anreize. Er bewertet unter anderem den Einfluss einer CO2-Abgabe geht auch auf eine mögliche KWKG-Reform sowie ein neues Steuersystem als Instrumente ein.

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Rechtsprechung– 12 LA 134/19
Aktenzeichen: 12 LA 134/19
Gesetzesbezug: BImSchG, VwGO, Europarecht, BauGB/ROG

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten im Zulassungsverfahren über die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, durch die die vollständige Nutzung eines Gärrestelagers der Biogasanlage des Beigeladenen genehmigt wird. Der Kläger wendet sich gegen diese Erweiterung mit Antrag auf Zulassung der Berufung, weil die genehmigte Anlage nicht den störfallrechtlichen Anforderungen der 12.

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Aufsatz

Der Autor erläutert im Beitrag vier Konzepte der Sektorenkopplung unterschiedlicher Hoteliere, die ihren Strom und ihre Wärme selbst erzeugen und verbrauchen und so teilweise komplett autark sind. Kernelemente der Konzepte sind unter anderem Fotovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Detailliert geht der Autor ebenso auf den Nutzen eines intelligenten Lastmanagements ein.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel darauf ein, wie Fernwärme in Großstädten dazu beitragen kann, den Wärmesektor zu dekarbonisieren. Hierzu diskutiert er die  Fernwärmekonzepte in Städten wie Hamburg, München und Düsseldorf. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

EEG- und KWKG-Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren (§ 5 Abs. 1, 5 Satz 1 MaStRV). Die Monatsfrist gilt auch bei anderen registrierungspflichtigen Ereignissen (z. B. einer Leistungserhöhung oder -verringerung der Stromerzeugungsanlage, vgl.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 33. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem stattgefunden hat.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt anhand zweier Beispiele, wie mithilfe der Deckung eines Teils des Eigenstrombedarfs von Landwirtschaftsbetrieben durch Fotovoltaik- bzw. Windenergieanlagen die Strombezugskosten reduziert werden. Durch die Möglichkeit der immer kostengünstigeren Erzeugung von erneuerbarer Energie würden sich derartige Konzepte lohnen. In den Beispielen werden auch Pläne zur Wärmeversorgung über Geothermie und Nahwärmenetze inkl. Wärmespeicher beschrieben.

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Gesetzentwurf

Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:

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Die BNetzA hat am 13. Juni 2019 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2019 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war für beide Runden der 3. Juni 2019.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV) vom 13. Juni 2019 (BGBl. I 2019 S. 804), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1801) .

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Votum 2019/26– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/26

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert die Konzepte mehrerer Projekte in der Rhein-Mein-Region, bei denen jeweils etwa 700–1000 Menschen mit Nahwärme versorgt werden sollen. Neben einem für den Transport der Wärme notwendigen Nahwärmenetz sind auch ein Eisspeicher, Gas-Blockheizkraftwerke, Fotovoltaik, Solarthermie, ein Gasbrenntwertkessel und Brennstoffzellenheizungen Teil der Konzepte.

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Fachgespräch

Das 33. Fachgespräch fand am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem statt.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, das vom Bundestag am 13. Mai 2019 beschlossen und am 16. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl I S. 706), wurde das EEG 2017 zum achten und das KWKG 2016 zum siebten Mal geändert. Primär dient es der Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG).

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