Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Herausforderungen und Schwerpunkte in der aktuellen Umweltpolitik und gibt einen Überblick über die aktuellen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Umwelt, Natur und Mensch.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Die Bundesnetzagentur möchte in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmen, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können.
§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (
Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.
Ja.
Im Rahmen des im Oktober 2023 eingeleiteten Festlegungsverfahrens durch die Beschlusskammer 8 (BK8-23/007-A) zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG sollen auch die Möglichkeiten des Kostenabgleichs gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV geprüft werden.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein ca.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sieht vor, Smart-Meter-Gateways von bestimmten, insbesondere die Digitalisierung betreffenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts auszunehmen.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinfachungen der Vorschriften zu Software-Updates bei Smart-Metern
- Entfristung der Eichfrist
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das von dem Anlagenbetreiber und der Messstellenbetreiberin vorgeschlagene Mess- und Abrechnungskonzept mit Festlegung eines fixen Eigenverbrauchs-Prozentsatzes für die am Netzanschluss der Netzbetreiberin angeschlossenen PV-Installationen den gesetzlichen Anforderungen des EEG i. V. m.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 der gezahlten Einspeisever
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 3 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ja.
Die Installation mehrerer Solaranlagen, von denen eine oder mehrere den gesamten erzeugten Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeisungsanlagen) und eine oder mehrere lediglich den nicht lokal verbrauchten Überschussstrom einspeisen (Überschusseinspeisungsanlagen), ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a. ein Messkonzept, das die jeweiligen abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen hinreichend genau erfassen kann.
Konsultation von Nachrichtentypversionen für den Umsetzungstermin 01.04.2025
- Beschlusskammer 6 - Beschlusskammer 7 - 02.04.2024
Die Projektgruppe EDI@Energy hat der Bundesnetzagentur überarbeitete Versionen folgender Nachrichtentypen und Dokumente im Entwurf übersandt:
- Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten
- Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten
- UTILMD Hinweiskapitel
- Virtueller Summenzähler bzw. Kundenanlage
- Anpassung der Fristen für APERAK und CONTRL sowie Einführung der Anerkennungsmeldung
Netzanschlussbegehren bei Nulleinspeisungsanlagen
§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (
Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2014 eine Photovoltaik-Gebäudeanlage. Die Klägerin (Netzbetreiberin) verlangt von der Beklagten, dass bei den technischen Voraussetzungen der Anlage gem. § 6 Abs. 1 EEG 2012 noch die Möglichkeit der Abrufung der Ist-Einspeisewerte geschaffen werden müsse.
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Januar 2023 sein Positionspapier zu steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen veröffentlicht. Es handelt sich dabei insbesondere um Balkon-PV-Anlagen, die von Verbrauchern genutzt werden und die direkt in den Endstromkreis einspeisen.
Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt.