Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) durch seine Novelle im Jahr 2012 vor.
Die Autoren geben einen Überblick über das Förderregime sowie über die Hintergründe und die wesentlichen Änderungen der Novellierung des KWKG 2012.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.
Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.
In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob auf Antrag des Anlagenbetreibers zwei PV-Installation mit unterschiedlichen Inbetriebnahmedaten sowie unterschiedlicher Ausrichtung und Neigungswinkel, die sich am selben Standort befinden, über eine gemeinsame Messeinrichtung nach § 19 Abs. 2
Die Autoren geben einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2010 und 2011. Dabei gehen sie sowohl auf die Entwicklung der Gesetzgebung in Europa und Deutschland ein, auf die Schwerpunkte der Rechtsanwendung zum Energiewirtschaftsgesetz und dabei im Speziellen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzanschluss, Netzzugang, Messung und Netzentgelten. Weitere Schwerpunkte bilden Netzentgelte in der Anreizregulierung und Rückforderungsansprüche nach § 315 BGB, Energieversorgungsnetze sowie Konzessionsverträge und -abgaben und das Energievertragsrecht.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nicht mehr existiert. Gern verweisen wir Sie auf die Häufige Rechtsfrage 156 „Müssen Überschusseinspeisungs-EEG-Anlagen die Erzeugung messtechnisch erfassen ?“.
Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Zu der Frage, ob die Klägerin den mit einem Elektroinstallationsunternehmen geschlossenen Vertrag über die Inbetriebsetzung und Verplombung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz wirksam gekündigt hat und daher die Rückgabe der übergebenen Werkzeuge verlangen kann (hier: bejaht. Der wirksamen Kündigung des Vertrages stünden kartellrechtliche Gründe nicht entgegen.
Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat im Juni 2012 einen technischen Hinweis mit Empfehlungen zur technischen und betrieblichen Umsetzung des Einspeisemanagements erstellt.
In diesem Beitrag werden die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) thematisiert, die laut Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) seit dem 1. Oktober 2011 umgesetzt werden müssen. Dazu stellen die Autoren den für diese Zwecke entwickelten German Metering (GM)-Operator vor; ein IT-System mit integrierter Geräteverwaltung, das eine eigenständige Plattform für Messstellenbetreiber und Messdienstleister bietet.
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag zwei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor und gehen dabei zunächst auf das Votum 2008/35 und sodann auf das Votum 2008/28 ein.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten innerhalb des Rahmens von EnWG 2011, StromNEV und
Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.
Der Autor beschäftigt sich mit den energierechtlichen Fragen, die aufgeworfen werden, wenn der Strombezug in Mehrfamilienhäusern nicht durch jeweils jeder Wohneinheit zugeordnete Messeinrichtungen, sondern über eine gemeinsame Messeinrichtung (sog. Sammelzählung) erfasst werden.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Messeinrichtungen von EEG-Anlagen und diskutieren dabei die Folgen der Änderung des § 7 Abs. 1 EEG 2012 für diese Frage.
In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.
Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.
Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.