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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten von sogenannten „Smart Grids“ am Beispiel des Modellprojekts „Moma“ in Mannheim.

Eine Familie berichtet von Ihren Erfahrungen mit der Monitoring- und Steuerungslösung „Energiebutler“ bei einem stundengenauen Verbrauchstarif. Die neue Technik hätte zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs und der Kosten beigetragen. Angesprochen werden auch Themen wie Datenschutz und Kommunikationstechnik.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit verschiedenen Kommunikationstechnologien, die seiner Auffassung nach eine Schlüsselrolle für die Etablierung der sogenannten Smart Grids übernehmen. Zu den neuen Anforderungen von Smart Grids gehörten dabei die verstärkte Verteilnetzautomatisierung, die aktive Laststeuerung sowie die erweiterte Messdatenerfassung. Der Fokus des Beitrags liegt dabei auf den Verteilnetzen, da im Bereich der Übertragungsnetze schon heute eine gute Kommunikationsinfrastruktur vorherrsche.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Artikel befasst sich mit „intelligenten“ Stromzählern, den sogenannten „Smart Metern“, die seit Anfang 2010 für Neubauten Pflicht seien. Diese informierten den Konsumenten über seinen Verbrauch, der entweder postalisch durch den Versorger, oder – soweit vorhanden – über das Internet mitgeteilt werde. Alternativ könne auch ein Display am Smart Meter selbst angebracht sein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005, MessZV

In diesem Beitrag gehen die Autoren auf die Risikoinvestition bei einer Umstellung auf Smart Meter allgemein, das Investitionsrisiko auf Kundenseite und auf die gesetzlichen Hindernisse ein.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.

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Hinweis 2009/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/14

Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.

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Votum 2008/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/35

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (»KWK-Bonus«) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 i. V. m.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-07-002
Aktenzeichen: BK6-07-002

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 10.

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Aufsatz
Das Energierecht ist in den vergangenen Jahren grundlegend weiter entwickelt worden. Neben den spezialgesetzlich geregelten Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Rechts der Energieeffizienz betrifft dies auch das Energiewirtschaftsrecht, den grundlegenden Ordnungsrahmen der Energiewirtschaft. Ausgehend von den Motiven und Zielstellungen wird die Rechtsentwicklung in ihrer gesamten Spannbreite - mit einem Ausflug in das Wettbewerbsrecht - dargestellt. Diskutiert wird, ob damit ein solides Fundament für Wettbewerb und Klimaschutz auf dem Energiemarkt in Deutschland gelingt.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005, MessZV
Durch intelligente Stromzähler und innovative Stromabrechnungen lassen sich erhebliche Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen erzielen. Während in anderen Ländern die Entwicklung von Smart Metering bereits weit fortgeschritten ist, sind in Deutschland bislang nur sehr wenige intelligente Zähler im Haushaltsbereich eingebaut. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnelle Verbreitung von Smart Metering und diskutiert Regelungsansätze zur Optimierung des Rechtsrahmens.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2006),

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1790).

Das Gesetz enthält insbesondere Änderungen von § 21b und § 40 EnWG 2005.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 16/8306) und Stellungnahme des Bundesrates (Bundesrats-Drucksache 421/08). Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Bundesrats-Drucksache 421/08(B)).

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Empfehlung 2008/20
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/20

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13, EnWG 2005
Mit der stufenweisen Liberalisierung des Zähler- und Messwesens seit 2005 hat der Gesetzgeber die wettbewerbsrechtliche Freigabe eines vielseitigen Marktbereichs im Umfeld von Netzbetrieb und Energiebelieferung im Blick.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt eine Entscheidung des OLG Dresden vom 28.6.2007 - Az. 9 U 2158/06 - vor, wonach auch Biogasanlagen, die vor dem 1. August 2004 errichtet wurden, nach ihrer tatsächlichen Leistung abzurechnen sind.
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Rechtsprechung– VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-071
Aktenzeichen: BK6-06-071
Gesetzesbezug: EnWG 2005, KWKG 2002, NAV, StromNZV

Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.

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Rechtsprechung– 5 U 78/06
Aktenzeichen: 5 U 78/06
Abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 EEG (2004) fallen die Kosten einer Messeinrichtung dann dem Netzbetreiber zur Last, wenn sie in dessen Eigentum übergeht, § 4 Abs. 2 S. 4 EEG (2004) analog.
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Rechtsprechung– 1 O 798/06
Aktenzeichen: 1 O 798/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-009
Aktenzeichen: BK6-06-009

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 11. Juli 2006 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität den Beschluss BK6-06-009 veröffentlicht.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG

vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz
zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl.2024 I Nr.161).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

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