Die Autoren befassen sich mit der Entwicklung der energetischen Nutzung von Holz als nachwachsenden Rohstoff in Deutschland und reflektieren, welche Auswirkung dessen Förderung durch das Eneuerbare-Energien-Gesetz auf Industriebranchen, Wirtschaft und Waldbestand zur Folge hat.
Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.
Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl.
Im Anhang finden Sie
- Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf mit Blick auf den Artenschutz nur erteilt werden, wenn sich das Tötungsrisiko im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.
Zu der Frage, ob die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Vorranggebiet für Windkraftanlagen auch dann noch von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen darf, wenn dadurch der Bebauungsplan das dem Flächennutzungsplan - und damit auch der darin vorgenommenen Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen - zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept verändert (hier: verneint. In diesem Fall müsse der Flächennutzungsplan geändert werden).
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Leitsätze des Gerichts:
- Die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers bei der Flächenauswahl muss im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten hinreichend dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Eine ungeprüfte Übernahme der auf der Ebene der Flächennutzungs- oder Bebauungspläne in den Kommunen zum Ausdruck gekommenen Planvorstellungen in das Regionale Raumordnungsprogramm stellt einen Abwägungsfehler dar.
- Die in einem Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung (hier: die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung) sind Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und können vom Zieladressaten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssa
Die Autoren weisen in ihrem Beitrag auf die mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungslage bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen, welche keine Abfälle einsetzen und das Biogas nach der Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz einspeisen, hin. Es ließe sich nicht sicher beurteilen, ob für die entsprechenden Anlagen eine Baugenehmigung ausreiche oder die Einholung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich sei.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Leitsatz des Gerichts: Die Beschränkung der Anzahl der in einem Sondergebiet insgesamt zu errichtenden Windenergieanlagen ist auch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung rechtlich nicht zulässig, da sie dem der Baunutzungsverordnung zugrundeliegenden System der vorhabenbezogenen Typisierung widerspricht.