Leitsätze:
Der Autor kritisiert im Beitrag die zögerliche Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Raumordnungsprozess. Der weitere Ausbau der Windenergie sei kaum möglich, da die verfügbaren Flächen nicht ausreichen würden. Dazu kämen Flächen, die wiederum wirtschaftlich wegen der geringen Ausbeute nicht geeignet seien und rechtliche Unsicherheit aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, die Regionalpläne nachträglich für unwirksam erklärten.
Leitsätze:
Leitsatz: Der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich kann der öffentliche Belang des Rücksichtnahmegebots aus § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen, weil die Anlage die Windausbeute einer benachbarten, bereits bestehenden Windenergieanlage vermindert.
Leitsätze:
Die Autoren gehen im zweiten Teil des Artikels auf juristische Fragestellungen zum Repowering bei Auslaufen der EEG-Förderung ein.
Leitsatz: Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
Leitsätze:
1. Zur (echten) Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen.
2. Der Vorrang des zuerst gestellten Antrags hindert die Genehmigungsbehörde nicht, diesen Antrag nach Feststellung eines Genehmigungshindernisses abzulehnen und dem nachrangig gestellten Antrag stattzugeben.
Sachverhalt: Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen (WKA).
Entscheidung: Verneint.
Leitsätze: Im Rahmen eigener Prüfung der von einem Sachverständigen als Verwaltungshelfer erarbeiteten Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens muss die Genehmigungsbehörde sich mit den Fragen auseinandersetzen, ob zu den von dem Sachverständigen vorgenommenen Bewertungen sowie seinen wesentlichen im Verwaltungsverfahren umstrittenen Wirkungsprognosen rechtmäßige Alternativen bestehen und warum sie diesen nicht den Vorzug gegenüber den entsprechenden Einschätzungen des Sachverständigen gibt.
Die Autorin beschäftigt sich mit der potenziellen Nutzung von ehemaligen Tagebauflächen als Standort für PV- und Windenergieanlagen. Er greift die konkrete Vision von Greenpeace Energy auf, die von RWE zum Braunkohleabbau genutzten Flächen im Rheinischen Revier zu erwerben und bis 2029 dort PV-Anlagen mit einer Leistung von 4,4 GW sowie Windenergieanlagen mit einer Leistung von 3,8 GW zu errichten.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die seit dem Energiesammelgesetz für Windenergieanlagen verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) ein. Dabei stellt sie insbesondere Radarsysteme und die Transponderlösung als mögliche Realisierungsvarianten vor und erläutert deren Vor- und Nachteile. Abschließgend geht sie auf Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten an.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit den Konflikten zwischen Windpark-Projektierern und Naturschützern. Laut Schätzungen würden 50 Prozent der neuen Windparkprojekte wegen Artenschutz beklagt werden. Das führe dazu, dass rund drei Jahre vergehen bis die Baugenehmigung eines Projektes erteilt wird. Infolgedessen könne die Netzanschlussfrist nach Ausschreibungen verpasst werden und die Rechte an einer Einspeisevergütung verloren gehen.
Leitsätze:
Leitsätze:
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Der Autor befasst sich mit den die Diskussionen auf der Biogas Convention dominierenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung innerhalb der Biogasbranche. Das Energiesammelgesetz würde zwar positive Signale für die Biogasbranche beinhalten, der Anlagenbestand sei dadurch allerdings nicht gesichert und die Reststoffvergärung nicht angeschoben. Die Biogasbranche würde sich z.Z.
Die Autoren erläutern in ihrem Bericht drei Voten der Clearingstelle. Im Votum 2018/11 mit grundsätzlicher Bedeutung geht es um die Fragestellung, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem KWK-Bonus unter Geltung des EEG 2009 für diejenigen Strommengen besteht, die gekoppelt mit messtechnisch nicht erfassten und daher rechnerisch im Rahmen eines Umweltgutachtens ermittelten Wärmemengen erzeugt werden.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).
Durch das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 14. November 2018 (BGBl I S. 1850, s. Anhang), das am 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum sechsten Mal geändert.
Leitsätze:
Der Autor gibt eine Aussicht auf das zukünftige Stromsystem in Deutschland. Mit einem Flächenaufwand von zwei bis zweieinhalb Prozent Deutschlands könne sich das Land vollständig aus erneuerbaren Energien versorgen. Hierbei müssten allerdings Naturschutz und die Interessen der Menschen vor Ort berücksichtigt werden. Ein finanzielles Teilhabemodell, wie in Dänemark bereits umgesetzt, würde zusätzlich Akzeptanz schaffen.
Der Autor geht in seinem Artikel auf die unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen auf Länderebene für den Windenergieaubau ein. In diesem Kontext werden Lösungsansätze aufgezeigt, die die Akzeptanz von Bürgern in den betreffenden Kommunen für neue Windenergie-Projekte erhöhen können. Abschließend wird der Bedarf für ein neues Strommarktdesign verdeutlicht und auf die notwendige Steuerung eines verbrauchsorientierten Anlagenausbaus hingewiesen.
Sachverhalt: Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Entscheidung: Verneint.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie "Erneuerbare-Energien-Vorhaben in Tagebauregionen" ist Teil mehrerer Studien zum Thema Strukturwandel in den Braunkohleregionen. Übergeordnetes Ziel der Ermittlung von Potenzialen für Windenergie und Fotovoltaik in verschiedenen Tagebauregionen ist ein ökonomisch erfolgreicher Strukturwandel im Rahmen der Energiewende.