Der Autor beschreibt anhand des Smart-Operator-Projekts wie mit Hilfe intelligenter Steuerung das Netz mehr Strom aus erneuerbare Energien aufnehmen kann. Dies werde dadurch möglich, dass durch die zeitliche Verschiebung des Verbrauchs in die Zeiten der Erzeugung und den Verbrauch vor Ort das Netz weniger belastet werde.
Leitsatz des Gerichts:
Im Artikel beschreibt die Autorin, wie die Anwendung der Blockchain-Technologie im Bereich der Stromnetze zu deren Entlastung führen kann. Hierzu stellt sie ein Pilotprojekt vor, welches das Potenzial zur Entlastung der Stromnetze durch Anwendung des Verfahrens in der Praxis ermitteln soll.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 27. Juli 2017 den Beschluss BK6-16-279 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, positiv beschieden.
Sachverhalt: Zur Frage, ob den Betreiberinnen von Windenergieanlagen (WEA) eine Entschädigung in Form einer Erstattung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 aufgrund der durch die Abregelung im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 14 EEG 2014 en
Durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur - Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2503, s. Anhang) wurde das EEG 2017 drittmalig geändert.
Die Autoren gehen der Frage nach, wie Leitungs- und Umspannverluste beim Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen bestimmt werden können. Sie zeigen, wie die an unterschiedlichen Stellen auftretenden Verluste berechnet werden können und stellen eine Beispielrechnung anhand einer Fotovoltaikanlage in Volleinspeisung vor.
Die Autoren geben einen systematischen Überblick über wesentliche Ansprüche eines Anlagenbetreibers nach dem EEG 2017, dargestellt am Beispiel großer Windenergieanlagen an Land. Sie gehen dabei auf Ansprüche auf Netzanschluss und Erweiterung der Netzkapazität, Ansprüche auf Abnahme, Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms sowie Entschädigung und zuletzt ausführlich auf Zahlungsansprüche ein.
Leitsatz des Gerichts:
Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm »Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).
Leitsatz:
Der Anspruch auf Befreiung von den Entgelten für den Netzzugang im Sinne des § 118 Abs. 6 EnWG erfasst nicht die gesetzlichen Umlagen, die Konzessionsabgaben und die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.
Im Beitrag zählt die Autorin verschiedene für Windenergieanlagenbetreiber relevante Pflichtverstöße auf, die vergütungsrechtliche Sanktionen nach dem EEG 2017 zur Folge haben. Hierbei geht sie insbesondere auf die Einhaltung technischer Vorgaben beim Netzanschluss (Einspeisemanagement), Melde- und Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers sowie weitere spezielle Pflichten bei der Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung und der Direktvermarktung ein.
Die Autoren stellen die Möglichkeit der Nutzung von Niederspannungsdrosseln für die Blindleistungskompensation von PV-Anlagen vor. Hierzu gehen sie auf die Grundproblematik und die unzureichende Kompensation durch Wechselrichter sowie die Kostenfrage ein und beschreiben detailliert die technische Wirkweise der Kompensation durch die Drosseln.
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 24. Juni 2017 (Regierungsentwurf, siehe Anhang).
Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in den §§ 4, 30 und 41.
Am Mittwoch, den 3. Mai 2017 fand das 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG - und zugleich der Festakt zu ihrem zehnjährigen Jubiläum statt.
Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).
Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.
Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde - eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, ni
Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
Die Netzflexstudie »Optimierter Einsatz von Speichern für Netz- und Marktanwendungen in der Stromversorgung« der Deutschen Energie-Agentur (dena) untersucht, welchen Einfluss Speicher und andere Flexibilitätstechnologien auf Energiewende und Netzausbau haben.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.
Sachverhalt: Eine Windenergieanlagenbetreiberin verlangt Schadensersatz von Mehrkosten, die durch die Netzanbindung am von der Netzbetreiberin zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt entstanden seien.
Ergebnis: Abgewiesen.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).