Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Der Artikel stellt das Ergebnis eines flächendeckenden Funktionstests zur Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen vor. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) habe über 2.800 Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen ab einer Leistung von 100 kW hinsichtlich der Reaktion auf an die Funkrundsteuerempfänger (FRE) gesendete Signale zur Leistungsreduktion der entsprechenden Anlagen überprüft.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Berechnung der Entgelte für die dezentrale Einspeisung nach § 18 Abs. 1 S. 1 StromNEV sind ggfs. erlösmindernd Lastspitzen in die Berechnung einzubeziehen, die in Zeiten auftreten, für die ein Einspeisenetzbetreiber bei dem vorgelagerten Netzbetreiber Netzreservekapazität gebucht hat.
Es ist nicht abschließend geklärt, ob eine solche Vereinbarung wirksam ist.
Grundsätzlich ja.
Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG 2023).
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
Bis zum 30. September 2021:
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den Netzentwicklungsplan ein, der drei neue Stromtrassen von Nord nach Süd vor zur Weiterleitung des Stroms aus Windenergieanlagen nach Süddeutschland vorsieht. Unter anderem seien Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs(HGÜ)-Leitungen mit einer Spannung von 760 kV vorgesehen, wofür die Konstruktion neuer leistungsstarker Transformatoren und Konverter notwendig sei. Dabei werden in dem Beitrag deren technische Merkmale sowie die Vorgehensweisen und Schwierigkeiten bei Konstruktion, Prüfung und Installation dargelegt.
Der Autor schildert anhand verschiedener Inselsysteme als Pilotprojekte mit BHKW, PV-Anlage, gewerblichen Verbrauchern und Haushalten, wie eine vollständige Entkopplung vom Stromnetz sinnvoll sein kann.
Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009
Am 17. Juni 2016 fand bei der Clearingstelle EEG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) statt, bei denen gemeinsame Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen erarbeitet wurden (s. Anhang).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausbau der Windkraft in der Ostsee. Zwar seien dort im Vergleich zu Nordsee-Projekten einige Vorzüge auszumachen, wie z.B. eine geringere Wassertiefe, flachere Wellen oder eine größere Nähe zum Festland, was zu günstigen Stromgestehungskosten führe. Jedoch würde die Ostsee-Region im Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur ausgeblendet, was zu einem Stillstand des dortigen Ausbaus führen könne.
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag schwerpunktmäßig den besonderen Netzausbaupflichten der Netzbetreiber gemäß § 12 EEG 2014 und § 3 KWKG 2012. Er erläutert außerdem Alternativen zum Netzausbau wie die Anlagenabregelung oder Spitzenkappung.
In dem vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 17. Dezember 2014 hat, wenn dessen PV-Anlage über keine entsprechende technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: bejaht.
Der Artikel behandelt den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende der Bundesregierung. Der Autor beleuchtet darin die Vor- und Nachteile des sogenannten Roll-Out für die Marktakteure im Photovoltaik-Bereich und geht dabei u.a. auf Fragen des Datenschutzes (z.B. Zugriff auf Nutzerdaten), die Kosten für Kleinanlagenbetreiber sowie neue Geschäftskonzepte in den Bereichen Energiemanagement und Eigenversorgung in Kombination mit Speichern ein.
Der Beitrag behandelt die sich in Planung befindliche, als »Korridor A« bezeichnete Hochspannungsgleichstromleitung (HGÜ) , welche hauptsächlich Offshore-Windstrom von Emden nach Baden-Württemberg transportieren soll. Der Autor geht dabei u.a. auf Vor- und Nachteile der Technologie, auf die geplante technische Ausführung sowie die voraussichtliche Fertigstellung ein.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin einer PV-Anlage für den eingespeisten Strom gegen die Netzbetreiberin ein Anspruch auf Vergütung in Form von Abschlägen für die Monate April bis Juni 2015 gem. § 100 Abs. 1 Nr. 10 lit.
Der Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit Inkrafttreten des EEG 2017 zusammen. Die Autoren geben einen systematisierenden Überblick über die Neuordnung der Fördersystematik, des Verhältnisses von Netz und Förderung sowie des Anwendungsbereichs des EEG 2017.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Die Autorin stellt Anbieter und Produkte im Bereich solcher virtuellen Großspeicher vor, und weist auf Herausforderungen bei der Umsetzung hin. Durch die zentrale Steuerung vernetzter, dezentraler Batteriesysteme könnten ihrzufolge Strompools, »Schwärme« oder Communities entstehen, welche den optimierten Einsatz der erzeugten Energie zum Beispiel am Regelenergiemarkt ermöglichen.