Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).
Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.
In dem Beitrag berichtet die Autorin über ein Solar-Stecker-Modul (u.a. auch als Plug&Play-System, PlugIn-System, Steckdosenmodul oder Guerillia-PV-Modul bekannt) eines Herstellers, das die Anforderungen der geltenden VDE-Normen laut Herstellerangaben erfülle.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Der Artikel stellt das Ergebnis eines flächendeckenden Funktionstests zur Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen vor. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) habe über 2.800 Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen ab einer Leistung von 100 kW hinsichtlich der Reaktion auf an die Funkrundsteuerempfänger (FRE) gesendete Signale zur Leistungsreduktion der entsprechenden Anlagen überprüft.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Berechnung der Entgelte für die dezentrale Einspeisung nach § 18 Abs. 1 S. 1 StromNEV sind ggfs. erlösmindernd Lastspitzen in die Berechnung einzubeziehen, die in Zeiten auftreten, für die ein Einspeisenetzbetreiber bei dem vorgelagerten Netzbetreiber Netzreservekapazität gebucht hat.
Es ist nicht abschließend geklärt, ob eine solche Vereinbarung wirksam ist.
Grundsätzlich ja.
Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG 2023).
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
Bis zum 30. September 2021:
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den Netzentwicklungsplan ein, der drei neue Stromtrassen von Nord nach Süd vor zur Weiterleitung des Stroms aus Windenergieanlagen nach Süddeutschland vorsieht. Unter anderem seien Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs(HGÜ)-Leitungen mit einer Spannung von 760 kV vorgesehen, wofür die Konstruktion neuer leistungsstarker Transformatoren und Konverter notwendig sei. Dabei werden in dem Beitrag deren technische Merkmale sowie die Vorgehensweisen und Schwierigkeiten bei Konstruktion, Prüfung und Installation dargelegt.
Der Autor schildert anhand verschiedener Inselsysteme als Pilotprojekte mit BHKW, PV-Anlage, gewerblichen Verbrauchern und Haushalten, wie eine vollständige Entkopplung vom Stromnetz sinnvoll sein kann.
Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009
Am 17. Juni 2016 fand bei der Clearingstelle EEG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) statt, bei denen gemeinsame Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen erarbeitet wurden (s. Anhang).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Ausbau der Windkraft in der Ostsee. Zwar seien dort im Vergleich zu Nordsee-Projekten einige Vorzüge auszumachen, wie z.B. eine geringere Wassertiefe, flachere Wellen oder eine größere Nähe zum Festland, was zu günstigen Stromgestehungskosten führe. Jedoch würde die Ostsee-Region im Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur ausgeblendet, was zu einem Stillstand des dortigen Ausbaus führen könne.
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag schwerpunktmäßig den besonderen Netzausbaupflichten der Netzbetreiber gemäß § 12 EEG 2014 und § 3 KWKG 2012. Er erläutert außerdem Alternativen zum Netzausbau wie die Anlagenabregelung oder Spitzenkappung.