Monitoringbericht 2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU
Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung, durch die die Netzausbaukosten vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber überwälzt werden, insbesondere zur Frage, ob es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt (hier verneint). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Anlagenbetreiber zu ermitteln (hier verneint).
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Abzüge für Blindstromeinspeisungen vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können (hier aufgrund vertraglicher Vereinbarung für zulässig erachtet).
- Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004, dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
- Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein an ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erf
Die Norm DIN VDE 0100-410 - Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag) mit Ausgabe im Juni 2007 ist eine Sicherheitsgrundnorm und legt die Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag, einschließlich Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren), fest.
Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).
Der überarbeitete Schlussbericht befasst sich mit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus für Windenergie. Die Untersuchung ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erfolgt.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Netzbetreiber trotz unterzeichneten Anschlussvertrages mit dem PV-Anlagenbetreiber die Hausanschluss- und Leitungsverlegungskosten gemäß § 10 EEG nachträglich zu übernehmen habe.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht).
Leitsätze des Gerichts:
Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.
Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.
Zur Frage, ob die Errichtung eines Umspannwerkes unter die Pflicht zum Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 4 EEG fällt (hier bejaht). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber bei unterbliebenem Netzausbau Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Netzbetreiber hat (hier dem Grunde nach bejaht).