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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, GasNZV/GasNEV

Der Beitrag behandelt die Einspeisung von Biogas in örtliche Verteilernetze und die diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen, die vorrangige Einspeisung gem. § 8 Abs. 1 S.

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Rechtsprechung– 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 2 O 254/05

Die Darlegung eines Verfügungsgrundes ist für einstweilige Verfügungsverfahren gem. § 12 Abs. 5 S. 2 EEG (2004) entbehrlich, wenn lediglich die Abnahme regenerativ erzeugten Stromes und Abschlagszahlungen begehrt werden. Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass mit dem Anschluss der Anlagen zumindest zeitweise die Hauptsache vorweggenommen wird.

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Aufsatz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Rechtsprechung– 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 4 Abs 3
Studie zur Anwendung des Netzsicherheitsmanagements im Land Brandenburg.
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Aufsatz
Das Thema der sog. Arealnetze hat das Bundeskartellamt und die Gerichte bereits seit einiger Zeit beschäftigt. Diese abtrennbaren Netz-„Inseln“ sind wegen ihrer meist günstigen Struktur für private Betreiber wirtschaftlich attraktiv, insbesondere wenn ein Anschluss an die Mittelspannungsebene des vorgelagerten Netzes erreicht und die „Briefmarke“ für die Niederspannungsebene gespart werden kann.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG, KWKG 2002

Der "Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien" wurde im Rahmen des für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführten Projekts "Rechtliche und adminstrative Hemmnisse des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Deutschland" erstellt und befasst sich mit dem rechtlichen Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversor

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Rechtsprechung– 2 O 785/04
Aktenzeichen: 2 O 785/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) betreibt seit Dezember 2001 eine Biogasanlage. Die Beklagte (Netzbetreiberin) hat die für den Anschluss erforderlichen Baumaßnahmen auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Anschlussvertrages durchgeführt.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2243), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2197), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist.

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Rechtsprechung– 9 U 31/05
Aktenzeichen: 9 U 31/05
Gesetzesbezug: EEG 2004, BGB, EEG 2004 § 13

Sachverhalt: Der Kläger betreibt seit 2003 eine Biogasanlage in Niederspannung. Der erzeugte Strom wird in einer nicht von der Beklagten (Netzbetreiber) errichteten und ihr nicht gehörenden Umspannstation in Mittelspannungsstrom umgewandelt und in das Netz des Klägers eingespeist. Im März 2004 nahm der Kläger eine weitere Biogasanlage in Betrieb, deren in Niederspannung erzeugter Strom nicht über die bisherige Umspannstation in Mittelspannung umgewandelt werden soll.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG

vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz
zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl.2024 I Nr.161).

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Rechtsprechung– 14 U 17/05
Aktenzeichen: 14 U 17/05

Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes. Die Anlagenbetreiberin begehrt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Anschluss eines geplanten Windparks an das Netz der Netzbetreiberin über deren Innenraumschaltanlage. 

Ergebnis: Verneint. 

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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Aufsatz
Am 01.08.2004 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie und aus Biomasse neu regelt.
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Rechtsprechung– 12 O 590/04
Aktenzeichen: 12 O 590/04

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Biomasseheizkraftwerk und hat bisher ausschließlich elektrische Energie mit Biomasse i.S.d. Biomasseverordnung (BiomasseV) erzeugt.

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Rechtsprechung– VIII ZR 391/03
Aktenzeichen: VIII ZR 391/03

Eine Stichleitung, die nur einen Anschlussnehmer mit elektrischer Energie aus einem der allgemeinen Versorgung dienenden Netz versorgt, ist Teil dieses Netzes i.S.d. EEG.

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Aufsatz
Netzverstärkungs-Trassen zur Übertragung von Windenergie: Freileitung oder Kabel? Studie im Auftrag des Bundesverband WindEnergie e.V.
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Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Rechtsprechung– 15 O 4322/03
Aktenzeichen: 15 O 4322/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, BGB

Sachverhalt: Der Betreiber eines Windparks fordert vom Netzbetreiber die Rückzahlung von Netzausbaukosten aufgrund eines entsprechenden Vertrages mit dem Netzbetreiber.

Entscheidung: Verneint.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.

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