Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) ist der Ansicht, dass die Beklagte (Netzbetreiber) gemäß § 10 Abs. 2 EEG 2000 die Kosten für die Verlegung der Leitung zwischen seiner Photovoltaikanlage und der Trafo-Station tragen müsse, denn es handele sich um eine Maßnahme zum Ausbau des von der Beklagten betriebenen Stromnetzes.
Entscheidung: Bejaht.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) geht davon aus, dass der Einspeisewillige aus § 3 Abs. 1 Satz 4 EEG 2000 einen Anspruch auf kostenlose Offenlegung der Netzdaten hat, einschließlich solcher Daten, die sich aus Berechnungen und weitergehenden Ermittlungen ergeben.
Durch das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.
Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.
Eichordnung (EichO) vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juni 2011 (BGBl. I S. 1035), trat gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11.
Mit der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (BGBl. 2006 Nr. 50) hat die Bundesregierung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und di
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.
Das Papier enthält Hinweise zur Umsetzung der Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG, sowie zu den Auswirkungen einer neu errichteten SteuVE auf bestehende (PV) Anlagen.
Der Anwendungsbereich des Hinweises beschränkt sich zunächst auf Fälle in einem Einfamilienhaus und dem Betrieb mit einem Zähler.
Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen.
Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau.
Am 1. Januar 2017 tritt das grundlegend umgestaltete Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Im Zentrum der Novelle stehen dabei die Umstellung auf Ausschreibungsmodelle, die Akteursvielfalt und der Ausbau der Erneuerbaren sowie der Netzausbau.
Der Anwendungshinweis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) soll Klarheit über die technischen Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2
Die Clearingstelle EEG lud gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem für Fragestellung rund um das „richtige Messen“ zuständigen nationalen Metrologieinstitut, zum 20. Fachgespräch am 17. März 2015 in die Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte ein.
Die in § 33 Abs. 2 EEG 2009 schon seit dem 1. Januar 2009 vorgesehene Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch von Solarstrom ist im Zuge der jüngsten Novellierung des EEG differenzierter und deutlich ausgeweitet ausgestaltet worden.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 12. Fachgespräch zum Thema "1. Novelle des EEG 2012" am Donnerstag, den 20. September 2012 in der Universal Hall in Berlin-Moabit.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 11. Fachgespräch zum Thema „Messwesen bei EEG-Anlagen“ am Donnerstag, den 26. April 2012 im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.
Am 8. März 2016 fand das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Hotel Aquino in Berlin-Mitte statt.
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben gestrafft werden.