Mehr als 95% der Verteilnetze seien undigitalisiert, während die Anzahl dezentraler Stromerzeuger ständig wächst. Der Artikel berichtet über eine Lösung, die es den Verteilnetzbetreiber:innen ermöglicht, mehr über den aktuellen Stand der Dinge in ihrem Netzen zu erfahren. Die Lösung sei eine Kombination systemoffener Hard- und Software, die eine permanente Netzüberwachung und -steuerung an Ortsnetzstationen gewährleiste. Außerdem könne sie auch den bedarfsgerechten Netzausbau erleichtern.
Die Studie „100% erneuerbare Energie für Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Dezentralität und räumlicher Verbrauchsnähe – Potenziale, Szenarien und Auswirkungen auf Netzinfrastrukturen“ vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) und der TU Berlin in Kooperation mit der 100 Prozent Erneuerbar Stiftung vergleicht fünf unterschiedliche Szenarien der vollständigen Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wieder und erläutert darüber hinaus
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März 2021 ihre Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen beschlossen.
Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen am 12.03.2021 den Beschluss BK6-20-060 getroffen.
Der Aufsatz befasst sich mit den Schwierigkeiten von PV-Anlagen an das Netz angeschlossen zu werden. Durch den zuständigen Netzbetreiber solle es oft zu Verzögerungen kommen, da diese sich spät oder gar nicht zum Netzanschlussbegehren äußern würden. Die Autorin ruft dazu auf, das Netz so auszubauen, dass Anlagenbetreiberinnen davon ausgehen können ihre Anlage an das zuständige Netz anschließen zu können.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie viel flexible Kraftwerkskapazitäten Deutschland im Jahr 2050 brauchen würde, um mögliche "kalte Dunkelflauten" (Zeiten im Winter mit keiner Sonnenstrahlung und keinem Windaufkommen) überbrücken zu können. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass 10 GW zusätzlicher Kraftwerksleistung vorhanden sein müssten, um die möglichen Stromlücken zu decken. Jedoch könne es dazu kommen, dass manche Kraftwerke so selten angefahren werden (wenige Stunden im Jahr), dass sie einen Strompreis von 10.000 €/MWh bräuchten, um rentabel zu werden.
Der Beitrag beleuchtet die Vorteile innovativer KWK-Systeme (sog. iKWK), bei denen beispielsweise ein BHKW mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger und einem elektrischen Wärmeerzeuger zu einem gemeinsamen System verbunden werden.
Im vorliegenden Diskussionspapier von den Thinktanks Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Regulatory Assistance Project (RAP) untersuchen die Autoren das jüngst beschlossene Schnellladegesetz und bestimmen die wichtigsten Hürden, die den landesweiten Ausbau der Schnellladeinfrastruktur erschweren können.
Die Autoren stellen den neuen Rechtsrahmen zum sog. Redispatch 2.0 vor, durch das die beiden Netzengpassregime aus dem EnWG (Redispatch) und dem EEG (Einspeisemanagement) ab dem 01.10.2021 zusammengeführt werden sollen.
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.
1. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterbrochen, weil der betreffende Netzabschnitt zur Durchführung von Netzausbaumaßnahmen spannungsfrei geschaltet werden muss, liegt keine Maßnahme des Einspeisemanagements vor.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verlangen kann.
Ergebnis: Verneint.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z. B.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Der Gesetzesentwurf passt Vorschriften des EnWG aufgrund von Richtlinienvorgaben an. Er setze einen regulatorischen Rahmen für die Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG und ermögliche einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Der Aufsatz behandelt die Rolle von Biogasanlagen als Energiespeicher zur Überbrückung von Netzengpässen. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe betone Biomethan-BHKWs nicht nur in Grundlast zu fahren, sondern auf eine bedarfsorientierte Betriebsweise umzustellen. Flexibilisierte Anlagen seien jedoch bisher noch die Ausnahme.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/15-IV vor, in dem geklärt wurde, ob der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Auszahlung des Emissionsminimierungsbonus nach der Erweiterung einer Biogasanlage hatte. Weiterhin besprechen sie das Votum 2019/31 zur Frage, wer die Kosten für eine Erdschlusskompensationsmaßnahme im Rahmen des Anschlusses eines Windparks zu tragen hat.
Die Autoren erläutern die rechtlichen Grundzüge des Redispatch, durch das Netzengpässe im Stromnetz bewältigt werden sollen, und die Veränderungen, die durch das Clean Energy Package der EU und das deutsche NABEG 2.0 zu erwarten sind (Redispatch 2.0).
Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020 in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.
Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches nunmehr als EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft trat (Urfassung).
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie Smart-City-Konzepte in Städten und Kommunen wirksam umgesetzt werden können. Im Rahmen einer Hemmnisanalyse wurde dabei eine Vielzah von Experten und Entscheidern aus Kommunen und privaten Unternehmen befragt. Sie sind sich darüber einig, dass für eine erfolgreiche Umsetzung der Konzepte:
Im Zwischenbericht „Der Systementwicklungsplan – Umsetzungsvorschlag für eine integrierte Infrastrukturplanung in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur (dena), schlagen die Autoren die Einführung eines vorgelagerten Planungsprozesses – des Systementwicklungsplans (SEP) – vor, der den Energieinfrastrukturplanungsprozessen (NEP Strom, NEP Gas, NAP Verteilnetz, ggf.
Der Artikel gibt einen Rückblick auf die weltweite Solarbranche im Jahr 2020 und identifiziert die zehn wichtigsten Trends und Einflüsse: die Wahl des US-Präsidenten, die Zunahme der Verpflichtungen zu CO2-Neutralität, stets komplexere Ausschreibungsverfahren, die Zunahme von Klimaanleihen, größere Solarmodule, eine Ausrichtung der Stromnetze auf erneuerbare Energien, die effizientere Herstellung von Solarzellen, das anhaltende Interesse an Perovskit-Solarzellen, Smart-Home-Technologie und das Rennen um de