Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Die Autorin behandelt eine von den Städten Görlitz (Deutschland) und Zgorzelec (Polen) geplante gemeinsame Fernwärmeversorgung. Zunächst solle dafür ein Kohle-Heizwerk auf Erdgas umgestellt, seine Leistung reduziert und die alten Kohlekessel teilweise durch neue Blockheizkraftwerke ersetzt werden. Danach werde das BHKW auf Biomasse umgerüstet und anschließend erfolge der Bau einer zweieinhalb Kilometer langen Fernwärmeleitung zwischen den Städten.
E-Autos sollen als mobile Stromspeicher E-Mobile Häuser mit Strom versorgen oder gar Schwankungen im Netz ausgleichen. Was japanische Fahrzeuge bereits leisten, heißt Vehicle-to-Home (V2H) - der Strom aus dem Fahrzeug wird im Heim verwendet - und Vehicle-to-Grid (V2G) - Strom fließt vom Fahrzeug in das öffentliche Netz - und soll die langen Standzeiten der Fahrzeuge über den Tag sinnvoll nutzen. Notwendig für die Technik sei, dass sowohl das Auto als auch die Wallbox bidirektional geladen werden können und dass die Wallbox mit dem Hausnetz verbunden sei.
Der Autor befasst sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Netz und Kundenanlage.
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
In diesem Artikel stellen die Autoren die Möglichkeiten der Umstellung von Erdgaspipelines auf Transport von Wasserstoff dar. Die Verfasser sind der Ansicht, dass angesichts des weltweiten Ausbaus der Gasinfrastruktur deren spätere Nutzung für den Wasserstofftransport dadurch vorteilhaft sei, dass die gestrandeten Investitionen der Gas- und die anfallenden Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur verringert werden können.
Der vorliegende Aufsatz bietet einen umfassenden Blick auf die mögliche Kopplung von billigem oder überschüssigem regenerativen Strom mit Power-to-Gas-Anlagen. Während die Idee nicht neu sei und zunächst einen guten Einklang zwischen beiden Technologien herzustellen scheine, offenbare eine nähere Betrachtung ein anderes Bild. Die während der Phase niedriger Preise entstandenen Strommengen seien unzureichend, um den heimischen Bedarf an klimaneutralen Gasen zu decken.
Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz mit der Zulässigkeit rückwirkender Änderungen der Modalitäten der Einspeisevergütung im Bereich des EEG.
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2
Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.
Leitsätze:
Der Aufsatz beschäftigt sich mit einigen der Urteile des am 1. September 2019 für energierechtliche Fragestellungen gegründeten XIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Inhaltlich werden verschiedene Urteile kurz angesprochen und juristisch analysiert, z.B. zur Einspeiseleistungsreduzierung, der EEG-Umlage-Verzinsung und der Letztverbraucherbelieferung.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz zur Mieterstromförderung schwerpunktmäßig die Frage, wie eine mögliche Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage zur Energiewende vor Ort beitrage.
Der Autor berichtet über den aktuellen Aufschwung der Stromspeichertechnologien in der Europäischen Union. Die Stromspeicher haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, was sowohl auf EU-, als auch nationaler Ebene dadurch zu sehen sei, dass die Gesetzgeber zunehmend die Hürden für diese Technologien herausnehmen.
Ab dem 01.10.2021 unterfallen die kleinen konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (ab 100 kW) den neuen Regelungen zum Redispatch während nur die größeren Anlagen (ab 10 MW) zur Zeit dazu verpflichtet sind. Diese Änderungen bedeuten einen enormen Anstieg der Anzahl stetig zu überwachenden Anlagen. Dazu müsse in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern umfassend vertieft werden.
Die Autoren befassen sich mit den Ergebnissen des Einsatzes von Batteriespeichern im Verteilnetz. Untersucht wurde die Nutzung der Stromspeicher zur Flexibilisierung des Netzes an zwei Standorten im Westen Deutschlands. Der Stromspeichereinsatz habe die Senkung der Netzausbaukosten ermöglicht, sowie den Zubau zusätzlicher E-Auto-Ladepunktstationen.
Die Autorin setzt sich mit der Definition der Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG auseinander. Sie geht dabei auf Hintergründe, Details und Ausnahmen der Definition ein.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage, ob eine Anlagenbetreiberin ein sog. Mittelspannungs-Schaltfeld (MS-Schaltfeld) für ihre ans Netz anzuschließenden Windenergieanlagen - als Einrichtung des Netzanschlusses - zu bezahlen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Die Autoren beschäftigen sich mit der grundsätzlichen Erklärung des E.on-RWE-Deals und seinen Folgen für den ganzen bundesweiten Energiemarkt. Die Konzerne haben im März 2018 beschlossen, ihre Aktiva gegenseitig zu tauschen, was E.on zu dem größten deutschen Verteilnetz- und E-Tankstellenbetreiber und RWE zum mächtigsten Stromerzeuger mache. Die Fusion beseitige den Wettbewerb zwischen den zwei Unternehmen auf den entsprechenden Märkten und gefährde die Energiewende, die größtenteils durch die kleinen Geschäfte vorangetrieben werde.
Um nach Covid-19 die Wirtschaft anzukurbeln, sollen Projekte im Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere mit Bezug zur Wasserstoffwirtschaft in Europa durchgeführt werden. Stetig mehr Politiker, Experten und Unternehmer setzen sich für Wasserstoff als wichtigen Baustein der Energiewende ein. Wichtig sei die Produktion und Verteilung von grünem Wasserstoff zu steigern. Es bestehen Risiken aber auch gute Chancen für die deutsche Industrie, Technologien zu exportieren.
Die Autoren beschäftigen sich in diesem Artikel mit der Einspeisung in das Stromnetz durch regenerative Stromerzeugungsanlagen. Der Parkregler (auch EZA-Regler genannt), als Schnittstelle zwischen Anlage und Netzbetreiber, sei hierbei von besonderer Bedeutung. Dieser vergleiche die vom Netzbetreiber geforderten Sollwertvorgaben für Wirk- und/oder Blindleistung am Netzanschlusspunkt mit den gemessenen Ist-Werten und kommuniziere die berechnete Stellgröße an die Erzeugungseinheiten.
Die Autoren stellen ihr Forschungsprojekt zur Spannungshaltung und verbesserten Ausnutzung vorhandener Niederspannungsnetze vor. Dies sei von besonderem Interesse, da sich der Netzbetrieb bereits durch den Ausbau von Fotovoltaik-Anlagen verändert hätte und durch die erwartete Installation von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge noch stärker verändern wird. Technische Lösungen seien dafür aber vorhanden.
Die Autoren beschreiben in diesem Artikel die Integration Virtueller Realität (VR) seitens Verteilnetzbetreibern, um eine Verbesserte Ausbildung ihrer Mitarbeiter im operativen Netzbetrieb zu erreichen. So sollen Fehlerfälle reduziert werden und das Verhalten im Störungsfall, an bspw. einer Umspannanlage, geschult werden.
Im Artikel berichten die Autoren von einem neuen Projekt des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Dieses Projekt, Eurobar (steht für “European Offshore Busbar”), soll eine europaweite Vernetzung von Offshore-Windparks sein und dadurch die Erschließung der europäischen Offshore-Potenziale ermöglichen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juni 2020 ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet.
Ziel ist es, die Automatisierung und Digitalisierung in zahlreichen Themenfeldern der Netznutzung voranzutreiben, um die damit zusammenhängenden Arbeitsabläufe effizienter umzusetzen.