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Politisches Programm

Im Oktober 2014 wurde das Grünbuch zum Strommarkt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht, um damit eine breite Diskussion und Konsultation zum zukünftigen Strommarktdesign anzuregen.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2012

Die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Hannover Messe durch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Kurzstudie befasst sich mit den Möglichkeiten (Potenzialen) der Bereitstellung von Systemdienstleistungen - insbesondere der Regelleistungsbereitstellung -

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EEG 2012

Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag grundsätzliche und aktuelle Fragen des institutionellen Stromsektordesigns im Bereich der Erzeugung, wobei sie ihren Fokus auf die Bereitstellung und Finanzierung von Stromerzeugungskapazität legen. Sie befassen sich zunächst mit dem Zielsystem, welches sie ihrer Analyse zugrunde legen und stellen sodann das "Energy-Only-Markt"-Modell sowie das "Kapazitätsinstrumente"-Modell dar.

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Politisches Programm

In seinem Sondergutachten vom 23. Dezember 2013 diskutiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Strommarktdesign für Deutschland und befasst sich u.a. mit der Funktionsweise des Strommarktes, den technischen Eigenschaften eines flexiblen und strombasierten Energiesystems und dem Strommarktdesign bei Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EnWG 2011

In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wie ein Flexibilitätsmarkt aussehen könnte, der die fluktuierenden erneuerbaren Energien ökonomisch sinnvoll in das Stromversorgungssystem integrieren würde. Es werden dabei gängige Herangehensweisen des Gesetzgebers zur Flexibilitätsbeschaffung untersucht, und diesbezüglich drei Reformvorschläge vorgestellt. Unter anderem schlägt der Autor die Schaffung eines umfassenden Flexibilitätsmarktes vor, der die flexible Erzeugung, Stromspeicher und die Verbrauchssteuerung umfasst und staatliche Märkte ersetzen soll.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2403), wurde am 11. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet trat somit am 12. Dezember in Kraft.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autoren analysieren die Debatten zur Erforderlichkeit von sogenannten Kapazitätsmechanismen aus deutscher und europäischer Perspektive und diskutieren die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Lösungen.

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich in diesem Beitrag (unter Benutzung von Abbildungen verschiedener Angebots- und Nachfrage-Diagrammen) mit Preisbildungsmechanismen auf „energy only“-Märkten und mit möglichen Ursachen für volkswirtschaftliche Ineffizienzen auseinander.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG, Europarecht

Die Autoren legen dar, warum die Einführung von Kapazitätsmechanismen geeignet sei, um Anreize für die Modernisierung des Kraftwerksparks in Deutschland zu schaffen. Letztere sei notwendig, es fehle allerdings an Investitionsanreizen. Diese Problematik sowie rechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen werden in diesem Beitrag erläutert.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag die Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten für Deutschland vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus verschiedenen Ländern.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf das Thema "Kapazitätsmärkte" ein. Dazu werden der Wandel der Randbedingungen sowie Aspekte der Versorgungssicherheit und des Investitionsverhaltens beschrieben und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Kapazitätsmärkten dargestellt.

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Rechtsprechung– 6 U 140/08
Aktenzeichen: 6 U 140/08
Gesetzesbezug: EnWG 2005, ZPO

Sachverhalt: Ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) warb in Form eines Vergleichs, im Falle eines Anbieterwechsel vom Grundversorger, mit einer Ersparnis sowie einer sicheren Versorgung mit 100 % Ökostrom. Das vom werbenden Vergleich betroffene EVU sieht in der Werbung einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und bezeichnet diese Werbung als irreführend, da der Werbebrief auch in den Adressbereich von Kunden außerhalb des vom Vergleich betroffenen Grundversorgers gelangte und das der vom Endkunden bezogene Strom aus einem „Energiemix“ gewonnen wird.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2243), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.

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Aufsatz

Die Autoren beobachten vier wichtige Trends auf dem europäischen Markt für Solarenergie. 

Erstens bestehe eine Tendenz zu immer größeren Projekten (mehr als 10 MW). Zweitens gäbe es zunehmend innovative Ansätze, um Platzprobleme und Netzanschlussschwierigkeiten zu vermeiden (wie bspw. schwimmende Solaranlagen). Drittens sei auch die Förderung innovativer geworden (bspw. durch spezielle Ausschreibungen für Agri-Photovoltaik oder Speicher). Viertens würden auch zunehmend Module in Europa produziert werden.

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