In der Regel wird als installierte Leistung für Speicher im Sinne des EEG die Nenn- oder Dauerleistung als Herstellerangabe aus dem Datenblatt des Speichers herangezogen.
Mit ihrem Beschluss zur Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung und zum Entzug von Offshore-Anschlusskapazitäten (BK6-13-001) vom 13. August 2014 regelt die Bundesnetzagentur für Offshore-Windenergieanlagen das Kapazitätszuweisungsverfahren, das Zulassungsverfahren, die Knappheitsprüfung, die Regeln zur Versteigerung sowie den Anschlusskapazitätsentzug.
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Konsultationsfassung des Leitfadens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Eigenversorgung (Stand vom 16. Oktober 2015) auseinander. Die Autoren gehen zunächst auf die Bedeutung des Eigenversorgungsprivilegs ein bevor sie die Entwicklung der Anforderungen an Eigenversorgungssachverhalte darstellen.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum »Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung« vom 19. März 2002 BGBl. I S.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben gestrafft werden.
Der Autor behandelt die Problematik, dass nach Auslaufen des 20jährigen Förderzeitraumes im Jahr 2020 die ersten nach dem EEG 2000 geförderten Windenergieanlagen aus dem EEG fallen. Es wird die Frage aufgeworfen, wie der nun durch die weiterhin bestehenden Altanlagen produzierte Strom rentabel vermarktet werden soll.
Für Windenergieanlagen sei die Vorhersage für die Windwahrscheinlichkeit bei der Planung und der Ertragsoptimierung wichtig, die genaue Prognose sei jedoch komplex. Im Beitrag wird die Entwicklung eines neuen europäischen Windatlas vorgestellt, der auch Netzstudien auf europäischer Ebene erleichtern soll. Problematisch bei dem Projekt sei jedoch Datenschutz und -sicherheit.
Der Beitrag behandelt die Qualitätssicherung bei Windenergieanlagen. Durch Witterung und dynamische Lasten sei eine regelmäßige und gründliche Wartung unabdingbar. Verschiedene Schadensarten, deren Ursachen und Folgen sowie die Schadensvorbeugung und -behebung werden vom Autor erläutert.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen eine nachträgliche und nach dem 31. Dezember 2016 erteilte Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage nach BImSchG diese aus der Übergangsregelung herausfallen lässt und damit zur Ausschreibungspflicht führt.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen, die auf einem Gebäude in Betrieb genommen worden sind, gemeinsam mit den Anlagen auf einem anderen Gebäude gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zum 1.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092). Durch das „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes“ vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S.
Der Autor stellt den Nutzen eines Energiedatenmanagements im Rahmen der dezentralen Energiewende vor. Hierbei geht er auf die Optimierung der Energiekosten von Betrieben ein, berücksichtigt aber auch die Möglichkeit der intelligenten Steuerung von Erzeugung und Verbrauch im Haushalt von privaten Anlagenbetreibern.
Im Artikel stellt der Autor den Markt für externe Dienstleister im Bereich der Energieabrechnung vor. Hierbei sind auch der Messstellenbetrieb und Mieterstrom mögliche Anwendungsfälle. Der Autor geht auf die Entwicklung, die Lukrativität und verschiedene Anbieter ein. In einer Marktübersicht erhält der Leser detaillierte Informationen zu einzelnen Dienstleistern und deren Produkten.
In dem »Impulspapier Strom 2030: Langfriste Trends - Aufgaben für die kommenden Jahre« schlägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Wege zu einer kostengünstigen und klimafreundlichen Stromversorgung bis 2050 vor. Grundlage hierfür bildet das gesteckte Ziel, die Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu verringern.
Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde - eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, ni
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückforderung überzahlter Einspeisevergütung für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur hat (hier: bejaht. Die verspätete Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur führe zur Sanktionierung mittels Reduzierung der Vergütung für den Zeitraum der Inbetriebnahme (31.
Die Autorin befasst sich mit dem zivilrechtlichen Nachbarschutz gem. § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB gegen die von Windenergieanlagen verursachten Immissionen. Sie vergleicht diesen mit dem verwaltungsrechtlichen Nachbarschutz und erläutert die Unterschiede zwischen den beiden Rechtswegen.