Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zum 1.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092). Durch das „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes“ vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S.
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Konsultationsfassung des Leitfadens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Eigenversorgung (Stand vom 16. Oktober 2015) auseinander. Die Autoren gehen zunächst auf die Bedeutung des Eigenversorgungsprivilegs ein bevor sie die Entwicklung der Anforderungen an Eigenversorgungssachverhalte darstellen.
Der Autor behandelt die Problematik, dass nach Auslaufen des 20jährigen Förderzeitraumes im Jahr 2020 die ersten nach dem EEG 2000 geförderten Windenergieanlagen aus dem EEG fallen. Es wird die Frage aufgeworfen, wie der nun durch die weiterhin bestehenden Altanlagen produzierte Strom rentabel vermarktet werden soll.
Für Windenergieanlagen sei die Vorhersage für die Windwahrscheinlichkeit bei der Planung und der Ertragsoptimierung wichtig, die genaue Prognose sei jedoch komplex. Im Beitrag wird die Entwicklung eines neuen europäischen Windatlas vorgestellt, der auch Netzstudien auf europäischer Ebene erleichtern soll. Problematisch bei dem Projekt sei jedoch Datenschutz und -sicherheit.
Der Beitrag behandelt die Qualitätssicherung bei Windenergieanlagen. Durch Witterung und dynamische Lasten sei eine regelmäßige und gründliche Wartung unabdingbar. Verschiedene Schadensarten, deren Ursachen und Folgen sowie die Schadensvorbeugung und -behebung werden vom Autor erläutert.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen eine nachträgliche und nach dem 31. Dezember 2016 erteilte Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage nach BImSchG diese aus der Übergangsregelung herausfallen lässt und damit zur Ausschreibungspflicht führt.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen, die auf einem Gebäude in Betrieb genommen worden sind, gemeinsam mit den Anlagen auf einem anderen Gebäude gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1
Der Autor stellt den Nutzen eines Energiedatenmanagements im Rahmen der dezentralen Energiewende vor. Hierbei geht er auf die Optimierung der Energiekosten von Betrieben ein, berücksichtigt aber auch die Möglichkeit der intelligenten Steuerung von Erzeugung und Verbrauch im Haushalt von privaten Anlagenbetreibern.
Im Artikel stellt der Autor den Markt für externe Dienstleister im Bereich der Energieabrechnung vor. Hierbei sind auch der Messstellenbetrieb und Mieterstrom mögliche Anwendungsfälle. Der Autor geht auf die Entwicklung, die Lukrativität und verschiedene Anbieter ein. In einer Marktübersicht erhält der Leser detaillierte Informationen zu einzelnen Dienstleistern und deren Produkten.
Die Autorin befasst sich mit dem zivilrechtlichen Nachbarschutz gem. § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB gegen die von Windenergieanlagen verursachten Immissionen. Sie vergleicht diesen mit dem verwaltungsrechtlichen Nachbarschutz und erläutert die Unterschiede zwischen den beiden Rechtswegen.
In dem »Impulspapier Strom 2030: Langfriste Trends - Aufgaben für die kommenden Jahre« schlägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Wege zu einer kostengünstigen und klimafreundlichen Stromversorgung bis 2050 vor. Grundlage hierfür bildet das gesteckte Ziel, die Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent zu verringern.
Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde - eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, ni
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückforderung überzahlter Einspeisevergütung für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur hat (hier: bejaht. Die verspätete Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur führe zur Sanktionierung mittels Reduzierung der Vergütung für den Zeitraum der Inbetriebnahme (31.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.
Im Beitrag werden die Änderungen und Auswirkungen des neuen Düngemittelverordnungs-(DüV-)Entwurfs diskutiert. Der Autor merkt an, dass sich durch die weiteren Einschränkungen bezüglich der Ausbringung von Düngemitteln Nachteile für Biogasbetriebe ergäben. Einzelne kritische Aspekte der Regelung und deren Folgen werden erläutert.
Im Artikel wird die Möglichkeit vorgestellt, wie nach der Maisernte auf den Feldern verbleibende Pflanzenreste und Stroh in einer Biogasanlage sinnvoll vergoren werden können. Das Vergären von Maisstroh werde derzeit erprobt und es lägen bereits erfolgversprechende Studien vor. Durch die Zugabe von Zuckerrüben erreiche die Silage nahezu den gleichen Biogasertrag wie eine übliche Maissilage.
Die Optimierung der Selbstversorgungsquote bei der Hausenergie ist Gegenstand dieses Artikels. Hierzu wird die Kombination von Fotovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wärmepumpe vorgestellt, womit die benötigte Energie zu 50 Prozent durch Selbsterzeugung gedeckt werden könne. Bei zusätzlicher Nutzung von Solarthermie könnte eine Quote von über 70 Prozent erreicht werden. Grundlage der Konzepte ist die Wahrung der Wirtschaftlichkeit.
Im Artikel wird das geplante Marktstammdatenregister vorgestellt. Dieses Zentralregister soll alle anderen bestehenden Register wie das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ablösen bzw. zusammenführen und so eine vollständige Datenbasis inklusive Bestandsanlagen bilden. Der Autor erläutert den Prozess des Inkrafttretens und die damit zusammenhängenden Pflichten der Anlagenbetreiber.