Im Anhang finden Sie:
Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zwischen den Jahren 1968 und 1974 flurbereinigten Fläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. August 2016 die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 130 Megawatt (MW) bezuschlagt.
Die Clearingstelle EEG hat am 10. November 2016 den Hinweis zu dem Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen“ beschlossen.
Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2
Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2
Der Autor geht der Frage nach, ob der Anlageneigenverbrauch einer KWK-Anlage eine förderfähige Eigenversorgung im Sinne des § 3 Absatz 10 Satz 3 KWKG darstellen kann.
Die Autoren diskutieren, ob es für Biogas-Bestandsanlagen mit einem Organic-Rankine-Cycle-Modul den KWK-Bonus geben sollte.
Die EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger dient der gesamteuropäischen Harmonisierung von Vorschriften für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG-VO).
Sachverhalt: Zur Frage, ob Betriebskosten für den angefallenen Wasserverbrauch zutreffend ermittelt werden können, wenn es sich bei dem abgelesenen Wasserzähler um ein nicht geeichtes Exemplar handelt.
Ergebnis: Bejaht.
Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die durch die Zunahme an EEG-Anlagen entstehenden Herausforderungen für Niederspannungsnetzbetreiber sowie die Technik und den ersten erfolgreichen Pilotversuch von regelbaren Ortsnetztrafos zur Entlastung der Niederspannungsnetze.
EU-Verordnung REMIT bringt neue Registrierungs- und Datenerhebungspflichten für EEG-Anlagenbetreiber
Der Beitrag beinhaltet Informationen zur EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Mithilfe von REMIT sollen Marktteilnehmer im Strom- und Gashandel vor Marktmissbrauch geschützt werden. Beschrieben wird u.a. was registrierungs- und meldepflichtig ist und wie »Insider-Informationen« definiert werden.
Der Artikel behandelt den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende der Bundesregierung. Der Autor beleuchtet darin die Vor- und Nachteile des sogenannten Roll-Out für die Marktakteure im Photovoltaik-Bereich und geht dabei u.a. auf Fragen des Datenschutzes (z.B. Zugriff auf Nutzerdaten), die Kosten für Kleinanlagenbetreiber sowie neue Geschäftskonzepte in den Bereichen Energiemanagement und Eigenversorgung in Kombination mit Speichern ein.
Der Beitrag behandelt die sich in Planung befindliche, als »Korridor A« bezeichnete Hochspannungsgleichstromleitung (HGÜ) , welche hauptsächlich Offshore-Windstrom von Emden nach Baden-Württemberg transportieren soll. Der Autor geht dabei u.a. auf Vor- und Nachteile der Technologie, auf die geplante technische Ausführung sowie die voraussichtliche Fertigstellung ein.
Bis zum 30. September 2021:
Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag das BGH-Urteil VIII ZR 244/14 vom 4.November 2015. Sie gibt einen kurzen Überblick über die Neubestimmung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen sowie mögliche Folgen des Urteils.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf Windgutachten, Ertragsprognosen und die Veränderungen hinsichtlich des Referenzertrags von Windenergieanlagen ein. Aufgrund der kommenden Ausschreibungen auch für Windenergieanlagen und die überarbeiteten Technischen Richtlinie TR 6 zur Bestimmung von Windpotenzialen und Energieerträgen kämen nunmehr neue Herausforderungen auf die Gutachter zu. Insgesamt stellt der Autor einen steigenden Bedarf an genauen Windmessungen fest.
Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.
Der Autor stellt in seinem Artikel die Funktion der vom Frauenhoferinstitut "UMSICHT" entwickelte "Biobatterie" vor. Mit dieser Technologie können u.a. Hackschnitzel, Hühnerkotpellets sowie unterschiedliche minderwertige biogene Reststoffe in flüssige, gasförmige und feste Produkte umgewandelt werden. Erste Anlagen wurden bereits verkauft.
Der Autor beschreibt in seinem Artikel das Geschäftsmodell eines Energiekonzerns. Beleuchtet werden die Entwicklung sowie die Zukunftsaussichten des größten deutschen virtuellen Kraftwerks in kommunalem Besitz.
Diese Frage kann zur Zeit durch Gesetzesauslegung nicht eindeutig beantwortet werden, da der Gesetzeswortlaut (§ 101 Abs. 1 EEG 2014/EEG 2017) hierzu keinerlei Anhaltspunkte enthält. Die Clearingstelle bietet betroffenen Anlagenbetreiberinnen/-betreibern und deren Netzbetreiber jedoch gern an, zur Klärung ihres konkreten Falls