Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob der Anlagenbetreiber für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch hat (im Ergebnis bejaht).
Der Aufsatz stellt das Geschäftsmodell "Business Process Outsourcing" (BPO) vor, welches sowohl für grundzuständige als auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber eine Alternative zum eigenen Gateway-betrieb sei. Insbesondere benötige es weder teure Systeme und Strukturen, Personal noch eigene Sicherheitszertifikate. Da es sich bei den Smart-Meter-Gateway-Administration-Prozessen hauptsächlich um Routineaufgaben handele, seien diese prädestiniert für ein BPO.
Nordrhein-Westfälische Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in beachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung - PVFVO)
Der Aufsatz befasst sich mit dem Status des Windenergieaufbaus an Land. Die Entwicklung beim Zubau von Windenergieanlagen an Land von Januar bis Juni 2022 sei auf einem fast identischen Niveau wie im Vergleichszeitraum 2021 geblieben. Dies bleibe bislang hinter den für 2022 prognostizierten Erwartungen zurück. Weiterhin sei zum Erreichen der Ausbauziele das fünffache Volumen nötig.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. August 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. August 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. August 2022, so dass die Bekanntgabe am 30. August 2022 als erfolgt gilt.
Das 43. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Das EEG 2023 – Fokus Windenergie“ fand am Donnerstag, den 15. September 2022 als Präsenztermin in der Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft (Harnack-Haus), Ihnestraße 16 – 20, 14195 Berlin-Dahlem, und parallel dazu als Liveübertragung auch online statt.
Die Autoren erklären in ihrem Aufsatz, dass es nur mittels leistungsstarker Speicher möglich sei, den notwendigen Tag-Nacht-Ausgleich für eingespeisten Solarstrom herbeizuführen, Netzengpässe zu verhindern und die Netzsicherheit durch die Bereitstellung von Reserveleistung und Ausgleichsenergie zu erhöhen. Daher sei der Ausbau einer deutschlandweiten Speicherinfrastruktur von großer Bedeutung. Insbesondere würden sich die Standorte der Großkraftwerke als geeignete Einspeisepunkte für die Speicher darstellen, da dort bereits eine hochwertige Netzanschluss-Infrastruktur herrsche.
In dem Artikel wird ein Analysemodell des Instituts für Technoökonomische Systemanalyse (IEK 3) am Forschungszentrum Jülich vorgestellt, das bei der Ermittlung von Standorten und der Erhebung von Potentialen für Windkraftanlagen helfen könne. Damit soll die Frage beantwortet werden, unter welchen Bedingungen die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können. Das Modell berücksichtige mehrere Parameter zu Flächennutzung, Abstandsregelungen und Naturschutz.
Nach Durchführung einer Vorab-Konsultation, hat die Clearingstelle EEG|KWKG am 21. September 2022 die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zum Thema „Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen“ beschlossen.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag dieEmpfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem
Aufgrund der angespannten Gasversorgungslage und des Bestrebens der Bundesregierung, die Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen zu gewährleisten, bereitet die Bundesregierung ein weiteres Energiesicherungspaket vor.
Das Energiesicherungspaket besteht aus drei Kernelementen:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde am 28. Juli 2022 verkündet und tritt vorbehaltlich der Artikel 5a und Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es werden weitreichende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts und im Bereich der Endkundenbelieferung vorgenommen.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
In dem Festlegungsverfahren zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 am 11.12.2019 den Beschluss BK6-19-218 getroffen.
In dem Artikel geht es um den Bedarf an Leistungselektronik, um das Stromnetz auch in Zukunft stabil zu halten, wenn große konventionelle Kraftwerke aus dem Netz verschwinden. Der Autor erwartet, dass dazu netzbildende Wechselrichter zum Standard werden, welche vor allem bei der Netzintegration von großen Speichereinheiten benötigt werden. Ein solcher Batteriewechselrichter könne nicht nur stromgeführt sondern auch spannungsgeführt arbeiten und damit selbst ein Netz bereitstellen. Die Netzstabilisierung könne dann, genauso wie die Stromerzeugung auch, dezentral erfolgen.