Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf den sogenannten Luftreinhaltebonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EEG 2009 hat
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms, der in verschiedenen Fotovoltaikanlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird (Anspruch für
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der in den auf dem Dach des Anwesens des Anlagenbetreibers installierten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugte und in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Strom nach den am 31.
Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage (Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung - BAGebV)
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarmodule der Anlagenbetreiberin nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. Juli 2010 i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei einer Deponie der Deponieklasse III um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG 2004 handelt, so dass die Anlagenbetreiberin für den in der dort gelegenen Fotovoltaikinstallation erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung de
Zu der Frage, ob eine Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 41 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 für den selbstständigen Unternehmensteil i. S. d.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung der Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 für den Strom hat, der in ihren auch Forschungszwecken dienenden Fotovoltaikanlagen erzeugt wird (im Ergebnis verneint, da die Fotovolta
Die Clearingstelle EEG hat am 21. Mai 2013 den Hinweis zu dem Thema „Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (I) - Gebrauchtmodule“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anspruchstellerin Anspruch hat auf die erhöhte Vergütung für Strom aus Anlagen auf Konversionsflächen nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1,
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag das Marktprämienmodell für Strom aus erneuerbaren Energien sowie das Marktintegrationsmodell für Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 und geht dabei auch auf die Herausforderungen bei Eigenverbrauch und Stromlieferung in der Praxis ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Messhoheit bei Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und die dazu ergangene Empfehlung 2012/7 der Clearingstelle EEG ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihren Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom die Zahlung der erhöhten Vergütung nach § 33 i.V.m. § 16 Abs. 1
Leitsatz des Gerichts:
Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.
Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Konformität der EEG-Umlage mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die nach einer Parzellierung auf zweier im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstücken belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19
Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).
Im vorliegenden Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob § 16 Abs. 4 lit c) EEG 2009 der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe des Stroms gemäß § 8 Abs. 2 EEG 2009
Durch das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2012 S. 2370) wurde das EEG 2012 zum vierten Mal geändert. Das Gesetz gilt ab dem 28. Dezember 2012 (mit Ausnahme von Artikel 2).
Leitsätze
1. § 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 macht nur dann eine Ausnahme von der Anschlussverpflichtung der Netzbetreiber an den geographisch nächstgelegenen Verknüpfungspunkt, wenn ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist.