Die Autorin stellt die Ausweitung der Kompetenzen der Clearingstelle nach der EEG-Novelle 2012 dar. Beginnend mit einer allgemeinen Tätigkeitsbeschreibung und mit Hinweis auf die stark angestiegene Anzahl der Anfragen an die Clearingstelle innerhalb der letzten Jahre, erläutert die Autorin die nun detailliertere Ausgestaltung des § 57 EEG 2012.
Die Autoren berichten in ihrem Beitrag vom 5. Erfahrungsaustausch des Fachverbands Biogas e.V. hinsichtlich des EEG 2009 sowie über die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und -gutachter im EEG 2012.
Dieser Artikel behandelt die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40ff. EEG 2012, im Rahmen derer das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß §§ 40 ff. EEG 2012/2009 bzw.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Systemdienstleistungs-Anforderungen (SDL) an Windenergieanlagen. Dabei seien noch einige technische und rechtliche Fragen offen.
Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung von Wechselrichtern auf den Ertrag von Solarparks und zeigt den Einfluss anhand von Beispielen auf; unter anderem welche Gewinne durch eine Effizienzsteigerung der Wechselrichter um nur 1 % möglich sind. Eine Effizienzsteigerung sei auch bereits durch kurze Verkabelung und mehrere kleinere Umrichterstationen möglich.
Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Möglichkeit, in Wäldern Windenergieanlagen wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Insbesondere aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Windkraftanlagen sei es sinnvoll Wälder als Standorte für Windenergieanlagen neu zu erschließen. Zu dessen Nutzung müssten integrierte Bewertungs- und Überwachungsinstrumente genutzt und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gewährleistet sein. Bei Erstellung der Windprofile und Ertragspotenziale müssen jedoch die Spezifika des Waldes berücksichtigt werden.
Dieser Beitrag stellt die Sonderzuständigkeit für Zivilrechtsstreitigkeiten über Windenergieanlagen des Landgerichts Bremen und des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor. Durch eine gezielte Fortbildung der Richterinnen und Richter sollen die rechtlich und technisch anspruchsvollen Verfahren schnell bearbeitet und eine höhere Rechtssicherheit erreicht werden. Dies sei nach Auffassung der Autorin gerade aufgrund des schnellen Wachstums der Branche und der ambitionierten Ziele der Bundesregierung notwendig.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Die Autorin stellt die Neuerungen im EEG 2012 bezogen auf die Vermeidung von und die Maßnahmen bei Netzengpässen dar. Betreffend die technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement wird näher auf Änderungen für KWK- und Fotovoltaikanlagen eingegangen.
Der Autor erörtert das mit Inkrafttreten des EEG 2012 eingeführte Förderinstrument der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Im Lichte der Vorschriften aus EEG 2000, 2004 und 2009 werden vergleichend die Grundzüge der Direktvermarktung im EEG 2012 dargestellt.
Die Autoren stellen in ihrem Standpunkt dar, welche Auswirkungen die rechtlichen Änderungen durch die EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 nach ihrer Einschätzung auf die Netzbetreiber, die Stromverbraucher, die Rechtsberatung, -anwendung und -wissenschaft sowie den Verordnungsgeber haben könnten.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wie viele Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Es kommt auf die Art des Verkehrsweges und die konkreten Umstände der Stilllegung an.
Sinn und Zweck der Norm ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf verkehrlich genutzten Flächen, deren wirtschaftlicher Wert gemindert bzw. die durch Emissionen beeinträchtigt sind. Flächen entlang endgültig stillgelegter Verkehrswege sind aber keinen Einwirkungen mehr ausgesetzt.
Die Autoren geben eine Einführung in die Neuregelungen zum Messwesen nach dem EnWG 2011. Es wird dahingehend auf Einbaupflichten und Einbaurechte, auf Bestandsschutzregelungen und Verbraucherakzeptanz eingegangen.
Von den Regelungen im EEG, die sich auf Flächen „längs von Autobahnen“ beziehen, sind nur Straßen erfasst, die nach § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet und/oder nach StVO als Autobahnen beschildert sind. Sonstige Bundesstraßen sind keine Autobahnen im Sinne der Regelung. Eine nähere Begründung können Sie dem Hinweis 2011/8 unter Abschnitt 2.2 entnehmen.
In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.
Die Autoren stellen die Ergebnisse und rechtlichen Argumentationen vor, die zur Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und zur Fortgeltung des Urteils des BGH zu § 13 EEG
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die Neuregelung der Befreiung von der EEG-Umlage gem. §§ 40, 41 EEG 2012 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die Neuregelung der Netzentgelte gem. § 19 Abs.