In diesem Beitrag wird auf die mit dem EEG 2012 eingeführte eigene Vergütung für Güllekleinanlagen und deren Rentabilität eingegangen.
Der Autor geht im ersten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch zweiten Teil des Beitrages).
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634), welches u.a. das EEG 2009 zum EEG 2012 novelliert, wurde berichtigt (Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 11. November 2011, am 24. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2255), s. Anhang).
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene innovative Lösungen als Alternativen zum konventionellen Netzausbau vor, um den durch die sogenannte Energiewende ausgelösten Herausforderungen für Verteilnetze zu begegnen. Dazu betrachten sie u.a. Kommunikations- und Informationstechnologien, Spannungsregelung, Speicherung und Kabelstrecken und bewerten die jeweiligen Optimierungsvarianten.
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage (vgl.
Nein.
Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Die Autoren stellen Faktoren dar, die ihrer Ansicht nach zu mehr Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Anlagen auf kommunaler Ebene führen können.
Die Autorin widmet sich in ihrem Beitrag dem Biogasregister. Dazu beschreibt sie im Einzelnen dessen Ziele und Funktionsweise.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob über die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) hinaus Instrumente zum Anreizen von Investitionen in den Ausbau der Stromübertragungsnetze erforderlich seien.