In diesem Beitrag wird der § 4 EEG 2009 analysiert, der gesetzliche Schuldverhältnisse zwischen Anlagen- und Netzbetreibern regelt. Dabei wird auf die Vorgaben für die Zulässigkeit von Verträgen, die allgemeinen Auswirkungen des § 4 Abs. 2 EEG 2009 und die Auswirkungen der Neuregelung auf einzelne Rechtsfragen eingegangen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre enthält Informationen zu den Regelungen des EEG 2009 und EEWärmeG im Bereich Biomasse.
Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich eine neue Studie des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) vor, derzufolge die Windkraft an Land in Deutschland ein sehr großes Potential aufweise.
Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Einsparungen durch den Einsatz sogenannter Smart Meter bei der Optimierung des Strombezugs bzw. des Eigenverbrauchs durch die Kundinnen und Kunden möglich sind.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die aus seiner Sicht wesentlichen Diskussionen und Ergebnisse des 26. PV-Symposiums (OTTI) im März 2011 in Bad Staffelstein dar.
Die Autorin beschreibt in ihrem Artikel die scheinbar immer attraktiver werdenden Leistungsgarantien der Solarmodulhersteller sowie die damit einhergehenden wachsenden Zweifel der Installateure, diese Ansprüche tatsächlich geltend machen zu können.
In seinem Beitrag widmet sich der Autor der Notwendigkeit des Ausbaus von Speicherkapazitäten zum Ausgleich der Schwankungen der fluktuierenden Einspeisung von Strom aus solarer Strahlungs- und Windenergie. Dabei stellt er die Möglichkeit vor, aus überschüssigem Strom aus Wind- und solarer Strahlungsenergie zunächst Wasserstoff und anschließend Methan herzustellen, das zur Einspeisung in das Erdgasnetz - nach Auffassung des Autors der größte derzeit verfügbare Energiespeicher - geeignet sei.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die dritte Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie seit 2009 ein, mit der der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf letzte technische Probleme in Hinblick auf die Einspeisung von Windstrom reagiert habe. Durch die flexiblere Mittelspannungsrichtlinie solle mehr Nutzen aus dem Windstrom im Netz gezogen werden. Die Anpassungen der Mittelspannungsrichtlinie seien auch für den Erhalt des SDL-Bonus relevant.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).
Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.
Der Autor geht auf die in zunehmend geringeren Abständen stattfindenden Absenkungen der Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie einschließlich der aktuell sich abzeichnenden Entwicklungen im Rahmen der großen Novelle des EEG 2012 ein.
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der voraussichtlich zum 1. Juli 2011 nach einem zweijährigen Verhandlungsprozess zwischen Netzbetreibern und Solarindustrie in Kraft tretenden Neufassung der Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105). Dabei geht er im einzelnen auf die neuen Anforderungen u.a. hinsichtlich Anschlusskriterien, Frequenz, Blindleistung und Netz- und Anlagenschutz ein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich die Diskussionen um das sogenannte Grünstromprivileg gem. § 37 Abs. 1 EEG 2009 dar, die in der Begrenzung desselben mündeten (vgl. dazu EAG EE).
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.
Die Autoren stellen eine technische Variante der Biogasbereitstellung vor, bei der ein Festbettreaktor zur Anwendung kommt. Ziel der Anlagentechnik sei es, eine flexible, verbrauchsorientierte Biogasproduktion zur Erzeugung von Spitzenlaststrom zu erreichen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den verstärkten Einsatz von Zuckerrüben im Fermenter von Biogasanlagen insbesondere in Schleswig-Holstein ein und diskutiert neben Eigenschaften der Zuckerrübe für die Biogasproduktion auch erste Erfahrungen mit den verschiedenen Prozessschritten.
Zum Vorliegen der revisionsrechtlichen „grundsätzlichen Bedeutung“ bei der Frage, ob eine Windenergieanlage mit einem Abstand zu einer Wohnnutzung, der weniger als das Doppelte ihrer Gesamthöhe beträgt, auch dann gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstößt, wenn sich Wohnbebauung und Windenergienutzung im Außenbereich befinden (hier: verneint).