Die Autoren, die der Auffassung sind, dass Pumpspeicherkraftwerke angesichts des weiteren Ausbaus von Erneuerbaren Energien in Deutschland und des damit zusammenhängenden Bedarfs an Speicherkapazitäten eine effiziente Lösung darstellen, gehen in ihrem Beitrag auf den Nutzen von Pumpspeicherkraftwerken in unterschiedlichen Bereichen ein. Dabei analysieren sie auch die Folgen, die mit den von Pumpspeicherkraftwerken für den bezogenen Pumpstrom seit 2008 zu zahlenden Netznutzungsentgelte einhergehen.
Der Beitrag stellt ein Gesamtkonzept zur energetischen Nutzung von Abfällen am Beispiel der Gemüse- und Kartoffelverarbeitung vor. Anstatt die täglich anfallenden Abwasser- und Feststoffmengen direkt zu entsorgen, können Abwasser und Feststoffe als Substrate zur Herstellung von Biogas eingesetzt werden.
In dem Beitrag widmen sich die Autoren der Frage des Netzsicherheitsmanagements, das angesichts des starken Wachstums von EEG-Stromerzeugungsanlagen samt deren spezifischen Einspeisecharakteristika und des zu langsam stattfindenden notwendigen Netzausbaus von steigender Bedeutung für die Netzsicherheit sei.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die kostengünstigere Möglichkeit für Netzbetreiber ein, in bestimmten Fällen - wie z.B. bei zu hohen Betriebskosten, gestiegener Netzlast, geänderten Sicherheitsbestimmungen oder neuen Gesetze und Normen - Mittelspannungsschaltanlagen nicht komplett neu zu ersetzen, sondern einige Komponenten auszutauschen. Im Einzelnen wird dazu dargestellt, wie auf neue oder geänderte Gesetze und Normen zu reagieren und was bei Änderungen an bestehenden Schaltanlagen zu beachten sei.
Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Frage, wie die einzelnen Marktteilnehmer auf der Ebene der Erzeugung, der Übertragung sowie des Vertriebs von den seit 1. September 2008 im Spotmarkt der European Energy Exchange (EEX) zugelassenen negativen Strompreisen finanziell betroffen sind.
Der Autor berichtet von der Konferenz „Biogas im Wärmemarkt“. Der Biogasrat schlüge vor, den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, während Kritiker bemängelten, dass das Verheizen von Biogas ineffizient sei.
Der Beitrag stellt Anforderungen vor, die die Richtlinie 2994/108/EG (sog. EMV-Richtlinie) an die elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten und damit auch von Windenergieanlagen stellt.
Der Artikel beschreibt das Condition Monitoring von Rotorblättern moderner Windkraftanlagen durch die Überwachung der Eigenschwingungen jedes Rotorblatts. Schwache Schäden ließen sich von starken Schäden anhand des unterschiedlichen Frequenzbereichs unterscheiden, in denen die Veränderung der Frequenz jeweils gemessen würde.
Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien beschlossen. Der Nationale Aktionsplan ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG).
Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Batterietechnik, die zur Steigerung des Eigenverbrauchsanteils von fotovoltaisch erzeugtem Strom eingesetzt werden können.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S.
Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten von sogenannten „Smart Grids“ am Beispiel des Modellprojekts „Moma“ in Mannheim.
Eine Familie berichtet von Ihren Erfahrungen mit der Monitoring- und Steuerungslösung „Energiebutler“ bei einem stundengenauen Verbrauchstarif. Die neue Technik hätte zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs und der Kosten beigetragen. Angesprochen werden auch Themen wie Datenschutz und Kommunikationstechnik.
Der Autor gibt in seinem Beitrag steuerrechtliche Empfehlungen für private Solarstromeinspeiser. Dabei empfiehlt er die Einhaltung der im Schreiben vom 1. April 2009 veröffentlichten Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen. Der Anlagenbetreiber erhalte für eingespeisten Strom den regulären EEG-Vergütungssatz und für selbst verbrauchten Strom den Eigenverbrauchsvergütungssatz von derzeit 18 Cent/kWh.
Eine Gemeinde, die von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung Gebrauch macht, hat die öffentlichen Belange, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB erheblich sind und nicht zugleich zwingende, im Wege der Ausnahme oder Befreiung nicht überwindbare Verbotstatbestände nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllen, bei der Planung nach Maßgabe des § 1
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten Fassung. Der Artikel 6 des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor: