Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06, bejaht).
Zukünftiger Ausbau erneuerbarer Energieträger unter besonderer Berücksichtigung der Bundesländer. Endbericht für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Die Bundesländer können einen wichtigen Beitrag zum Ausbau des Regenerativsektors leisten. Zu diesem Schluss kommt die vorgenannte Studie der Forschungsstelle für Umweltfragen (ffu) der Freien Universität Berlin.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien loten die Verfasser das zwischen den energiepolitischen Zielsetzungen und baurechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bestehende Spannungsfeld aus, innerhalb dessen im Verfahren um die Zulassung des Betriebs von Biogasanlagen im Außenbereich Lösungen gefunden werden müssen. Dabei untersuchen sie die bauplanungsrechtliche Lage unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Niedersachsen.
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vom 8. April 2008 (nur lesbare Version).
Die Clearingstelle EEG hat am 24. November 2008 ihre Empfehlung zu dem Thema „Mitteilungspflichten gemäß § 14a EEG 2004 – Fristen“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahme eines bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbandes und der Änderungsbeschlus.
Die Clearingstelle EEG hat am 13. Juni 2008 ihre Empfehlung zum Thema „Fotovoltaikanlagen auf Grünflächen im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2004“ abgegeben.
Zur Frage, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deswegen aufzuheben ist, weil eine gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht durchgeführt worden ist (verneint).
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EEG 2004 vom Vorhandensein einer Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung (Erzeugungsmanagement) abhängig machen kann. Zur Drosselung der Einspeiseleistungen bzw. Abschaltung von Anlagen ohne Erzeugungsmanagement bei Gefährdungen der Versorgungssicherheit.
Zur Frage, ob der Betreiber einer Windkraftanlage verpflichtet ist, gemäß § 10 Abs. 4 EEG 2004 den Referenzertrag der Anlage auch dann durch ein Gutachten nachzuweisen, wenn Anlagen- und Netzbetreiber vor Inbetriebnahme davon ausgegangen sind, dass der Wert von 60 % (§ 10 Abs. 4 Satz 1