Der Beitrag beschreibt zunächst kurz die drei konzeptionellen Varianten der Biogaserzeugung und -umwandlung und stellt sodann ein auf gesellschaftsrechtlicher und operativer Zusammenarbeit beruhendes Modell für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Energiewirtschaft vor.
Aus den Leitsätzen des Gerichts:
Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die für sofort vollziehbar erklärte vorzeitige Besitzeinweisung - des Windkraftanlagenbetreibers - hat per se (noch) keine aufschiebende Wirkung.
Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Belange des Denkmalschutzes i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Denkmälern der Errichtung von Windkraftanlagen entgegenstehen.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des deutschen und europäischen Energierechts in den Vorjahren (im Anschluss an NJW 2004, 723 und NJW 2005, 2421).
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Halle, 16.05.2007 - 11 O 66/06, bejaht).
Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 angebracht ist (hier verneint für einen mit eigenem Fundament im Boden verankerten Modulbaum).
Zur Frage, ob die einschränkenden Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 auch auf Gebäudeanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 EEG 2004 anwendbar sind (hier bejaht).
Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v.
Zukünftiger Ausbau erneuerbarer Energieträger unter besonderer Berücksichtigung der Bundesländer. Endbericht für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Die Bundesländer können einen wichtigen Beitrag zum Ausbau des Regenerativsektors leisten. Zu diesem Schluss kommt die vorgenannte Studie der Forschungsstelle für Umweltfragen (ffu) der Freien Universität Berlin.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien loten die Verfasser das zwischen den energiepolitischen Zielsetzungen und baurechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bestehende Spannungsfeld aus, innerhalb dessen im Verfahren um die Zulassung des Betriebs von Biogasanlagen im Außenbereich Lösungen gefunden werden müssen. Dabei untersuchen sie die bauplanungsrechtliche Lage unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Niedersachsen.
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vom 8. April 2008 (nur lesbare Version).
Die Clearingstelle EEG hat am 24. November 2008 ihre Empfehlung zu dem Thema „Mitteilungspflichten gemäß § 14a EEG 2004 – Fristen“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahme eines bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbandes und der Änderungsbeschlus.
Die Clearingstelle EEG hat am 13. Juni 2008 ihre Empfehlung zum Thema „Fotovoltaikanlagen auf Grünflächen im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2004“ abgegeben.
Zur Frage, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deswegen aufzuheben ist, weil eine gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht durchgeführt worden ist (verneint).
Der Beitrag stellt rechtlich relevante Änderungen am EEG durch dessen Neufassung im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) dar und schildert weitere Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien im Stromsektor.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EEG 2004 vom Vorhandensein einer Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung (Erzeugungsmanagement) abhängig machen kann. Zur Drosselung der Einspeiseleistungen bzw. Abschaltung von Anlagen ohne Erzeugungsmanagement bei Gefährdungen der Versorgungssicherheit.
Bei der Einspeisung von Biogas in öffentliche Gasnetze muss neben der Aufbereitung der Biogase auch die Messung der thermischen Energiemenge des eingespeisten Gases durchgeführt werden. Diese Messung geschieht im Allgemeinen durch Bestimmung des Normvolumens und des Brennwerts des zugeführten Biogases.
Biogasanlagen (BGA) sind eine Option zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland. Investitionen in regenerative Energiekonzepte sollten jedoch ökonomischen Grundsätzen folgen. Der Artikel zeigt, wie sich ein Modell entwerfen lässt, das BGA im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse vergleichbar macht. Mit dem Modell werden 12 ausgewählte Anlagen verglichen und Aussagen über ihre Wirtschaftlichkeit getroffen.
In der Diskussion um die Entwicklung der Strompreise in Zusammenhang mit der Förderung Erneuerbarer Energien wird dem sog. „Merit-Order-Effekt“ ein den Großhandels-Strompreis senkender Effekt zugesprochen. Bei seiner Berechnung geht man jedoch von einem statischen Kraftwerkspark aus und abstrahiert von möglichen Anpassungseffekten.
Zur Vereinbarkeit einer europaweiten Einspeiseregelung mit dem europäischen Primärrecht - Ergebnisse der Begutachtung des BEE-Modells "EU-FIT".
Der Beitrag stellt die Eckpunkte des BEE-Modells für eine gemeinschaftsweite Einspeise- und Vergütungsregelung vor und geht auf europarechtliche Aspekte der darin vorgeschlagenen Harmonisierung -- insbesondere Fragen der Rechtssetzungskompetenz der Warenverkehrsfreiheit, der Subsidiarität und beihilferechtliche Fragen -- ein.
Zur Frage, ob der Betreiber einer Windkraftanlage verpflichtet ist, gemäß § 10 Abs. 4 EEG 2004 den Referenzertrag der Anlage auch dann durch ein Gutachten nachzuweisen, wenn Anlagen- und Netzbetreiber vor Inbetriebnahme davon ausgegangen sind, dass der Wert von 60 % (§ 10 Abs. 4 Satz 1
Der Beitrag stellt zunächst das Förderungssystem nach dem EEG und die Weiterwälzung von Mehrkosten für den Netzausbau und den erhöhten Regelenergiebedarf vor. Im Rahmen der Auslegung des § 15 Abs. 1 S. 3 EEG wird sodann dargelegt, dass die Beschränkung des § 15 Abs. 1 S.
Zur Frage, ob Preisregelungen in einem Netzanschlussvertrag (aus dem Jahr 1995) der Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen unterfallen (hier verneint).
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Biogasanlage „im Rahmen“ eines landwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB betrieben wird.