Zur Frage, ob Anlagenbetreiber Einspeisevergütungen nach § 8 EEG verlangen können, wenn sie Betriebshilfsmittel, wie z. B. mineralische Präparate zur Verbesserung der Gärwirkung, der Biomasse zugeben (hier verneint).
Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie beschäftigt sich mit den Potenzialen und Erfordernissen der Stromkennzeichnung.
- Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004, dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
- Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein an ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erf
Studie: Energiewirtschaftliches Gesamtkonzept 2030 - Szenariendokumentation
Leitstudie 2007 „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien - Aktualisierung und Neubewertung bis zu den Jahren 2020 und 2030 mit Ausblick bis 2050“.
Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV) vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1187).
Leitsätze:
Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist