Der Autor macht auf die Energiecharta von 1994 aufmerksam. Es handele sich um ein relativ unbekanntes Vertragswerk, welche ausländische Energiekonzerne dazu berechtige, Vertragsstaaten (so auch die Bundesrepublik) vor internationalen Schiedsgerichten auf üppige Entschädigungen zu verklagen, wenn die Investitionen der Konzerne in Energieinfrastruktur durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt werden. Zu diesen staatlichen Maßnahmen würden insbesondere auch Maßnahmen zum Ausstieg aus der fossilen Energie gehören.
Die Studie „100% Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030 – Klimaschutz - Versorgungssicherheit - Wirtschaftlichkeit“ der Energy Watch Group (EGW) befasst sich mit dem Energiesystem der Zukunft in Deutschland.
Die Autorinnen und Autoren gehen dabei von der Einhaltung des 1,5 °C-Ziels aus und untersuchen drei Szenarien:
Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Studie untersucht die Ökobilanzen von Photovoltaik- und Windenergieanlagen (PV und WEA) unter Berücksichtigung der jüngsten Technologieentwicklungen.
In dieser Kurzstudie von dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE handelt es sich um die Auswertung der Zubauzahlen der Fotovoltaik in Deutschland seit dem Jahr 2000. Die Daten wurden dem Marktstammdatenregister und den EEG-Anlagenstammdaten entnommen. Untersucht wurde die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung und Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie neu beginnt, wenn die Anlagenbetreiberin der Netzbetreiberin die bislang gemäß §§ 52, 54 i.V.m. Anlage 3 EEG 2014 gezahlte Flexibilitätsprämie vollständig zurückerstattet, ob Anlagen- und Netzbetreiber dies abweichend vom
Politisches Programm: Bundesministerium der Finanzen
BMF-Schreiben (29.10.2021):
GZ : IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
DOK : 2021/1117804
BMF-Schreiben (02.06.2021):
GZ : IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
DOK : 2021/0627224
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, S. 2294, s. unten) hat der Gesetzgeber durch § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung von der Einkommensteuer für den Betrieb von PV-Anlagen mit insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft eingeführt:
Der von drei Fraunhofer-Instituten vorgelegte "Wasserstoff-Masterplan für Ostdeutschland" untersucht die Bereitschaft neuer Bundesländer die Wasserstoffwirtschaft hochzufahren. Laut den Forschern habe Ostdeutschland die besten Voraussetzungen für den Ausbau einer solchen Wirtschaft. Es habe das große Potenzial der erneuerbaren Energien, dessen Verhältnis zum heutigen Stromverbrauch in allen Bundesländern ein Vielfaches betrage. Außerdem sei auch das gute unternehmerische Fundament vorhanden, das sich komplementär ergänzt.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsänderungsgesetz)
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:
Der Aufsatz behandelt die Korrektur einer vielzitierten Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu Infraschall. In einem lang geführten wissenschaftlichen Diskurs stellten sich die Ergebnisse der Studie „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“ der BGR als falsch dar. Die mehr als tausendfach zu hohen Zahlen der BGR-Studie hatten hohe politische Relevanz und stellten eine wichtige Argumentationsgrundlage für Windkraftgegner dar. Die Zahlen sollen nun durch die BGR im einschlägigen Fachjournal korrigiert veröffentlicht werden.
Im vorliegenden rechtlichen Gutachten, das von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität erstellt wurde, wird geprüft, welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Zentral sei die gesetzliche Festlegung des Klimaneutralitätsdatums. Die entscheidende Rolle spiele dabei der möglichst lange zeitliche Abstand zwischen der Zielfestlegung und Zielerreichung.
Für die „Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter" im Sinne von § 5 Nr. 32 EEG 2014 nach einer Insolvenz ist entscheidend, dass dem antragstellenden Unternehmen die Wirtschaftsgüter der Schuldnerin dergestalt zur Verfügung stehen, wie sie der Schuldnerin zur Verfügung standen (Bestätigung und Fortführung Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -).
In dem Votumsverfahren 2020/10-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten, aber stillgelegten Bahnstrecke um einen Schienenweg i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 3c) bzw.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.
Die Clearingstelle hatte in diesem Schiedsverfahren zu klären, wie der Begriff der Hofstelle gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017 auszulegen ist und welche Anforderungen an den räumlich-funktionalen Zusammenhang zwischen einer Hofstelle und einem Nichtwohngebäude zu stellen sind, insbesondere ob eine Hofstelle auch vorliegen kann, wen
Der Aufsatz behandelt das vom Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte Dokument „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards. Es seien bisher Smart-Meter-Gateways von vier Anbietern für vier sogenannte Tarifanwendungsfälle zertifiziert:
Der Aufsatz behandelt die Veröffentlichung des Digitalisierungsbarometer der Energiewende 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ein wichtiger Schritt sei die Vergabe der 450-MHz-Frequenzen gewesen, die eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation in Smart Grids darstellen und eine schwarzfallfeste Funklösung bieten würden. Der Rechtsrahmen für Smart-Meter-Gateways benötige jedoch weiteren Handlungsbedarf für eine rechtssichere Anwendung.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 12. November 2020 als reine Online-Veranstaltung stattgefunden hat. Hier wurden insbesondere die wichtigsten Kerninhalte des Entwurfes zum EEG 2021 diskutiert.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Modernisierungs- und Fortschrittsbarometer zum Grad der Digitalisierung der leitungsgebundenen Energiewirtschaft, Berichtsjahr 2020" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Leitsatz: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.