Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Verneint.
Der Artikel berichtet über die Pläne und Versuche deutscher Industrieunternehmen, ihre Produktion klimafreundlicher zu machen. In Norddeutschland müsse ein wesentlicher Anteil des Windstroms regelmäßig abgeregelt werden, was die nahen Industrieunternehmen als Möglichkeit sehen, den sonst verlorenen Strom in Form von Wasserstoff zu speichern und für die Defossilisierung eigener Fabrikation zu verwenden. Manche Raffinerien in der Region seien auch bereit, neue klimafreundlichere Geschäfte für die Nachhaltigkeit zu erproben.
Die Autorin berichtet in ihrem Aufsatz über die aktuelle Lage und die Hürden für die künftige Entwicklung der Biogasbranche angesichts der EEG-Novelle. Es bestehe noch ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Biogasanlagen, das durch wohlwollenden Regulierungen erschlossen werden könnte.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).
Der Autor unterzieht die Ausführungen des Leitfadens der BNetzA zur Abgrenzung weitergeleiteter Strommengen einer kritischen Würdigung.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt mit der Broschüre „Naturverträgliche Energiewende - Akzeptanz und Erfahrungen vor Ort“, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Ergebnisse des Projekts „Accept - EE: Akzeptanzfördernde Faktoren erneuerbarer Energien“ vor. Das Projekt solle Synergien zwischen regenerativen Energien und Umweltschutz darstellen und die Akzeptanz für einen umweltverträglichen Ausbau fördern.
Das Gutachten analysiert
Die gemeinsame Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und der Internationalen Energieagentur (IEA) analysiert die weltweite Patentierungstätigkeit im Bereich der Stromspeicher zwischen 2005 und 2018.
Eine Technologie, die derzeit erste Schritte vom Labor zur kommerziellen Marktreife mache, sei die "Perowskit-Solarzelle". Bei Perowskite handele es sich um relativ häufig vorkommende Minerale, die den eher kurzwelligen, bläulichen Sonnenlichtanteil nutzen würden. Ein weiterer Aspekt sei, dass die Nutzbarmachung der Minerale deutlich weniger energieintensiv sei. Der Wirkungsgrad einer solchen Solarzelle liege bei rund 20 Prozent, Tandemzellen, die Perowskite und Silizium verbinden, erreichten einen Wirkungsgrad von 29,52 Prozent.
Diese im Auftrag von Greenpeace durchgeführte Studie untersucht Potenziale des Abbaus von Subventionen, die Zielen des Klimaschutzes entgegenstehen. Es wurden 10 besonders klimaschädliche Subventionen gefunden, die in Deutschland immer noch fortbestehen. Dabei wurde untersucht, inwieweit sich ihre Aufhebung auf die Treibhausgasemissionen und die fiskalischen Einnahmen des Bundes auswirken würde. Die Ergebnisse besagen, dass eine jährliche Einsparung von etwa 100 Mio.
Das Impulspapier „Einführung und Regulierung nachhaltiger Power-to-X-Technologien“ von Energy Brainpool, im Auftrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. im Rahmen des Kopernikus-Projekts P2X, gefördert durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung), untersucht verschiedene energiepolitische Handlungsansätze für einen Markthochlauf von Power-to-X-Anlagen.
Sachverhalt: Kann KWK-Anlagen, bei denen es sich nicht um hocheffiziente KWK-Anlagen i.S.d. Art. 12 Abs. 3 der RL 2004/8/
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag zwei Voten vor. Das Votum 2020/14 der Clearingstelle hat geklärt, ob es sich bei einem Zubau von PV-Modulen zu einer Bestandsanlage nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 lit.
Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2
Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4
In Deutschland herrsche ausgerechnet im Bereich der Erneuerbaren Energien ein großer Fachkräftemangel, insbesondere bei der energetischen Gebäudesanierung und der Projektierung von Wind- und Solarparks. Trotz der fortschreitenden Energiewende gehe die Anzahl der Beschäftigten seit 2011 zurück. Ein Grund dafür sei in erster Linie das "Auf und Ab" der Energiepolitik der Regierung und die fehlende Planungssicherheit für den Mittelstand. Allerdings könne auch eine bessere Berufsberatung und eine regional fokussierte Suche nach Arbeitnehmern den Bedarf an Fachkräften abmildern.
Die Autoren diskutieren die Bestandsaufnahme der BNetzA zur Thematik der Regulierung von Wasserstoffnetzen. Zunächst fassen sie die Schlussfolgerungen der BNetzA zusammen, um diese im Anschluss zu würdigen. Sie zeigen die Notwendigkeit und Vorteile einer frühen Regulierung auf, befassen sich aber auch mit deren Nachteilen.
Die Autoren schlagen vor, negative Börsen-Preise und den dadurch entstehenden Schaden zu vermeiden, indem man das aktuell eingesetzte Verfahren zur Stabilisierung des Stromnetzes durch den Einsatz von Energiespeichern ergänzt. Sie erläutern die genaue Funktionsweise des Verfahrens anhand einer Simulation mit den gemessenen Daten aus dem Jahr 2017.
Der Autor beschreibt das Jahr 2020 aus der Sicht der Energieversorgung.
Zunächst lobt er allgemein, dass die deutsche Energiewirtschaft gut auf die Corona-Pandemie vorbereitet gewesen sei. Im Gassektor habe währenddessen der Gastransit aus Russland und der Ukraine im Vordergrund gestanden. Zwar habe es wichtige Einigungen gegeben, jedoch sei das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 weiterhin streitig.
Der Autor betrachtet die Rolle von Stromspeicherbetreibern aus regulatorischer Sicht. In steuer- und abgabenrechtlicher Hinsicht würde sich eine Doppelbelastung aus der Doppelstellung des Speichers als Erzeuger und Letztverbraucher ergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen sei aber eine Steuer- und Umlagenbefreiung möglich. Der Autor geht auch auf die technischen Anforderungen an den Netzbetrieb und -anschluss und die damit einhergehenden Informationspflichten ein. Zuletzt erläutert er die anwendbaren Entflechtungsregeln für Stromspeicher.
Die Autorin sieht im EEG 2021 einen ersten Schritt zur Erreichung der Klimaziele 2030 bzw. 2050. Allerdings bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Biogas und Biomethan ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten können.
Die Kritik am EEG-Entwurf lasse nicht nach. Vorgeworfen werden dem EEG 2021 falsche Annahmen, neue Hürden, überbordende Bürokratie und der ungewisse Weiterbetrieb zahlreicher Anlagen, deren Vergütung zum Jahresende auslaufe. Auch eine Vereinfachung von komplizierten Regelungen wie dem Mieterstrom sei nicht erfolgt.
Die Autoren geben einen ersten Überblick und Einschätzungen zum Regierungsentwurf des EEG 2021. Sie erläutern den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die zentralen Ziele und Motive des Gesetzgebers.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Förderung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch Bürgerbeteiligung. Ein wichtiger Faktor sei dabei Transparenz, um den Bürger nicht frühzeitig vor vollendete Tatsachen zu stellen. Eine innovative Form der Beteiligung stelle das sog. Crowdinvesting dar, bei dem sich viele Kleinanleger und Kleinanlegerinnen an Projekten beteiligen. Dies fördere Transparenz und Fairness gegenüber dem Bürger, käme aber auch dem Unternehmen zu Gute.
Die Windkraft-Industrie hoffe für 2021 wieder vermehrt auf Investitionen, nachdem politische Eingriffe die Windkraft bundesweit ausgebremst hätten. Zwar werde die Windkraft nach wie vor durch unsachliche Natur- und Vogelschutzvorgaben sowie zu große Sicherheitsabstände um Flugradare gehemmt, 2020 seien aber wieder mehr Projekte genehmigt worden. Ferner würden neue Technik, Auslandsmärkte und Nutzungskonzepte die Branchenstimmung verbessern. Für 2021 arbeite man auch an Hybridanlagenparks mit verstetigter Energieerzeugung.
Die E-Mobilität benötige aufgrund zunehmender Beliebtheit ein wachsendes Netz der Ladeinfrastruktur. Dafür rüste man bereits Supermarktketten mit Schnellladepunkten aus. Künstliche Intelligenz werde dem Fahrer künftig die beste Route mit Ladestopps vorschlagen. Laut einer Studie des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt würden sich Nutzer und Nutzerinnen wünschen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen generiert werde.