Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Der Aufsatz widmet sich der keimenden Industrie des Modulrecycling. Es sei vorteilhaft, wenn in Zukunft für die Herstellung neuer Solarmodule wiedergewonnene Rohstoffe aus Altanlagen verwendet werden. Um einen solchen kreislaufwirtschaftlichen Ansatz zu ermöglichen, brauche man neue Technologien, die die Altmodule zerlegen. Allerdings brauche es ebenso eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da lediglich Schreddern heutige Recycling-Erfordernisse erfülle.
In diesem Artikel diskutieren die Autoren über die im EEG-Regierungsentwurf vorhandenen Neuheiten zur Windenergie. Sie überlegen, ob die finanzielle Kommunalbeteiligung das Ziel der Akzeptanzsteigerung erreiche, wie die Verschärfung des Vergütungswegfalls bei negativen Preisen die Wirtschaftlichkeit beeinflusse, und lobten die Einführung der sog. "Südquote" für die Ausbauankurbelung in südlichen Bundesländern.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz den Begriff, den Nachweis und die Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft erneuerbaren Stroms - kurz EE-Strom.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlage der Schiedsklägerin im August 2016 im Sinne von § 5 Nr. 21 EEG 2014 oder im März 2018 im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG 2017 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis: August 2016).
Der Autor informiert die Leser über die weltweite Entwicklung der Offshore-Windkraftanlagen für die kommenden Jahre. Angesichts des Aufschwungs der Offshore-Industrie werden größere und leistungsfähigere Turbinen auf den Markt kommen. Zurzeit gäbe es 5 Unternehmen, die das Erscheinen ihrer Windkraftanlagen der 10+ MW-Klasse angekündigt hätten – MHI Vestas, Siemens Gamesa, GE, Ming Yang und Dongfang. Die 12 MW-Pilotanlage von GE laufe seit 2019 im Hafen Rotterdam im Testbetrieb.
In ihrem Kleinbeitrag diskutieren die Autoren über den sich stark erhöhten Aufwand der Betriebsführung der Windkraftanlagen. Dies sei auf die vermehrte Anzahl der Windturbinen und ihren entsprechenden Einfluss auf das gesamte Stromnetz zurückzuführen. Die Verfasser nennen einige der üblich vorkommenden Probleme der Windparkbetreiber – negative Strompreise, EEG-Umlage, Stromvermarktung für Altanlagen und Strafen für die Nichteinhaltung zahlreicher Regeln.
Dieser Artikel schafft den Lesern einen Überblick ins Thema der Direktstromlieferverträge, die seit kurzem hierzulande an Bedeutung gewinnen. Sie stellten eine Alternative zur EEG-Förderung dar und seien in anderen Länder viel weiter verbreitet. Das PPA sei in der Regel ein langfristiger Vertrag, der die Käufer von Preisänderungen am Strommarkt schütze.
Junge Unternehmen wollen einen neuen Anlauf wagen, die Photovoltaik-Industrie in Deutschland langfristig zu etablieren. Deutschland sei nicht nur ein führender Standort für Forschung, sondern auch ein guter Industriestandort für hochmoderne Technik. Die Unternehmen entwickeln dafür neue technische Verfahren, u.a. für die "Züchtung" von Kristallplättchen und die Modulproduktion. Auch die europäische Zusammenarbeit solle gestärkt werden.
Der Aufsatz handelt von Hybridkraftwerken, bei denen sich PV-Anlage und Windpark an einem Ort aus Gründen der Kostensparung einen Netzanschluss teilen. Obwohl es solche Projekte bereits gebe, seien sie eher selten. Denn die unterschiedlichen regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Herstellungszeiten würden Probleme bei der Entwicklung solcher Projekte darstellen.
Der Aufsatz behandelt die energiepolitischen Entwicklungen nach der parlamentarischen Sommerpause. Große Themen seien auf EU-Ebene und Bundesebene der europäische Green Deal, der Entwurf zur EEG-Novelle, der Aktionsplan für Offshore-Wind, die Versöhnung von Wirtschaft und Klimaschutz und auch die Erreichung des Pariser Klimaabkommens.
Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage, ob eine Anlagenbetreiberin ein sog. Mittelspannungs-Schaltfeld (MS-Schaltfeld) für ihre ans Netz anzuschließenden Windenergieanlagen - als Einrichtung des Netzanschlusses - zu bezahlen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG.
Der Artikel handelt von dem rechtlichen Rahmen für Umbaumaßnahmen an der Erdgasfernleitungsinfrastruktur im Kontext erhöhter Wasserstoffanteile im Netz. Der Autor befasst sich einerseits mit dem verwaltungsrechtlichen Rahmen der erforderlichen Umbaumaßnahmen für wasserstofftaugliche Erdgasnetze. Er geht dabei auf die technischen Anforderungen an die Anlagen ein, bevor er das Genehmigungsverfahren für Umbaumaßnahmen, das Verfahren nach GasHDrLtgV und die Genehmigung für die Betriebsumstellung erläutert.
Der Autor befasst sich mit den Auswirkungen des deutschen Corona-Konjunkturpakets, welches erneut die europäische Beihilfefrage aufwerfe, und beleuchtet dabei die Auswirkungen des Green Deals der EU.
Die vorliegende Studie von dem Analyseunternehmen Nefino untersucht, wie viele "nicht repowerbarer" Windkraftanlagen in den kommenden Jahren aus der EEG-Vergütung fallen werden und wo sich diese befinden. 2021 werden die EEG-Förderungen für die ersten Windkraftanlagen zu Ende kommen und die Betreiber betroffener Anlagen werden die Entscheidungen über den Weiterbetrieb treffen müssen.
Der anstehende Redispatch 2.0 verpflichtet die Verteilnetzbetreiber in höherem Maße zu einem stabilen Netz und macht sie damit zu einer tragenden Säule des Redispatch. Die Autoren beschreiben die Pflichten und die Voraussetzungen zur Erfüllung dieser seitens der Verteilnetzbetreiber. Dabei behandeln sie Softwarelösungen und sprechen die Empfehlung zur Digitalisierung der Netze aus.
Der Artikel handelt von dem Forschungsprojekt "Biogas Autark" und untersucht die Möglichkeit der Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung. Eine Vollautarkie sei aufgrund des hohen Aufwands und hoher Kosten nicht sinnvoll. Einfacher und wirtschaftlicher sei eine "Teilautarkie" oder eine "bilanzielle Autarkie" mit Restbezug aus dem Stromnetz.
Der Beitrag aus der Praxis berichtet über eine 42 Kilometer lange Gassammelleitung, an der 7 Biogasanlagen angeschlossen wurden. Dabei handelt es sich um ein Infrastrukturprojekt, bei dem Biogas in einer zentralen Anlage zu Biomethan aufbereitet und dann in ein neues Erdgasverbundnetz eingespeist werden soll. In zwei Phasen werde CO2 unter Druck aus dem Rohbiogas getrennt. Auch eine spätere Integration von Wasserstoff sei geplant.
In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.
Die Autoren befassen sich mit dem EEG 2021-Entwurf und beleuchten stichpunktartig die verschiedenen Neuerungen und Änderungen.
Zunächst skizzieren sie die wichtigsten Motive des Gesetzgebers und beschreiben anschließend übersichtsartig die relevantesten Änderungen bei Erzeugungsanlagen in folgenden Bereichen:
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 36. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 06. August 2020 in Berlin-Mitte stattgefunden hat.