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Rechtsprechung– 6 (b) 22/01
Aktenzeichen: 6 (b) 22/01
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 3

Das Landgericht Frankfurt (Oder) geht davon aus, dass der Einspeisewillige aus § 3 Abs. 1 Satz 4 EEG 2000 einen Anspruch auf kostenlose Offenlegung der Netzdaten hat, einschließlich solcher Daten, die sich aus Berechnungen und weitergehenden Ermittlungen ergeben. 

1.5065938
Aufsatz: REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2023, 226 - 228

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

1.506114
Aufsatz: REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 3/2023, 165 - 166

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/71-II vor.  In diesem hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht).

1.5060867
Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. August 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde erstmals mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2023.

1.5039965
Politisches Programm: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Im Mittelpunkt der NWS stehen die Beschleunigung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivativen sowie Wasserstoffanwendungstechnologien. Die in der NWS verankerten Maßnahmen wurden drei Stufen zugeordnet: kurzfristige Maßnahmen für das Jahr 2023, mittelfristige Maßnahmen für die Jahre 2024/2025 und langfristige Maßnahmen bis 2030.

Die wichtigsten Handlungsfelder/Zielbilder der Nationalen Wasserstoffstrategie sind:

1.5038487
Rechtsprechung– 6 O 4528/21
Aktenzeichen: 6 O 4528/21

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt seit 2007 eine Biogasanlage, die im Jahr 2014 mit zwei Organic-Rankine-Cycle-Anlagen (ORC-Anlagen) nachgerüstet wurde. Der im Jahr 2018 in der Biogasanlage erzeugte Strom betrug insgesamt 6.108.842 kWh. Davon wurden 280.853 kWh in den ORC-Anlagen erzeugt.

1.4915477
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Die Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung - DBAV) vom 17. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 81), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.

1.4902488
Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

1.4899248
Rechtsprechung– C-580/21
Aktenzeichen: C-580/21

Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:

1.4864504
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: KSG

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, sodass die nationalen Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Zielvorgaben erfüllt werden können. Dabei ist dieses Gesetz ein Teil des Klimaschutzprogramms, welches das Ziel verfolgt bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken.

1.4862654
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEWärmeG, GEG, EnEV

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung soll die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen im Wärmesektor reduziert werden. Neben einigen Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich, soll dieses Ziel vor allem durch die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Heizungswechsel in neuen und in bestehenden Gebäuden erreicht werden.

1.4837775
Politisches Programm: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

1.4793317
Rechtsprechung– 3 Kart 103/21
Aktenzeichen: 3 Kart 103/21
Gesetzesbezug: ARegV, RL (EU) 2019/944

Leitsätze:

1. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto.

1.469551
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#4

Die Festlegung behandelt die an die besonderen Solaranlagen nach § 37 Abs. 1 Nummer 3 Buchstabe c und e sowie nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c und e des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu stellenden Anforderungen.

1.4692304
Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2023.

1.4690745

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Juli 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 4. Juli 2023, so dass die Bekanntgabe am 11. Juli 2023 als erfolgt gilt.

1.4618127
Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 176 am 6. Juli 2023, trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 7. Juli 2023  in Kraft.

1.4591838
Rechtsprechung– 2 O 4767/08
Aktenzeichen: 2 O 4767/08

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin besitzt schwenkbare Lagerräume, auf deren Dächern Solaranlagen angebracht wurden. Gemäß dem Einspeisevertrag wurde der erzeugte Strom ins Netz der Netzbetreiberin eingespeist und vergütet. Die Beklagte stellte die Zahlungen ein, da es bei Gebäuden auf den vorrangig erstrebten Nutzungsweck ankomme, diese also nicht lediglich zum Zweck der Energieerzeugung errichtet wurden. Die Anlagenbetreiberin klagte daraufhin auf Auszahlung nebst Zinsen des Bruttoguthabens.

Ergebnis: Bejaht.

1.4570159
Rechtsprechung– VIII ZR 51/18

Sachverhalt: Die Clearingstelle hatte in ihrem Votum 2013/76 beschlossen, dass für den Strom, der in einer Turbine erzeugt wird, die im Abgasstrang eines mit Biogas betriebenen BHKW-Motors eingesetzt wird (sog. Abgasturbine), kein Anspruch auf den Technologie-Bonus nach § 27 Abs. 4

1.456681
Votum 2022/14-II– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/14-II

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wie die vergütungsseitige Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 von Solaranlagen auf insgesamt drei – teilweise aneinandergrenzenden –  Gebäuden, die sich mit diversen Überschneidungen auf mehrere Flurstücke eines Obstbaubetriebes und

1.4533014
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2023, EnWG 2011, MaStRV, MsbG, KWKAusV

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.

1.4531032
Rechtsprechung– 8 B 230/23.AK
Aktenzeichen: 8 B 230/23.AK

Leitsätze: Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde.

1.4455652
Rechtsprechung– 12 U 87/06
Aktenzeichen: 12 U 87/06
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger betreibt eine Windenergieanlage deren Anschluss den Umbau der Umspannanlage erfordert. Die Beklagte bot dem Kläger den Netzanschluss zu einem Gesamtpreis von 299.390,20 € an. Darin enthalten waren auch die Kosten für den Umbau der Umspannanlage in Höhe von 182.125,00 €. Der Kläger erteilte der Beklagten den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten. Nach dem Umbau forderte der Kläger die Kosten für den Umbau der Umspannanlage zurück.

Entscheidung: Verneint.

1.4449576
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Typ

Gericht

Gesetze