Direkt zum Inhalt

Suche in Bundesnetzagentur (BNetzA)

Angezeigt werden Ergebnisse 51 - 75 von 244 gesamt (Seite 3 von 10).
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-024
Aktenzeichen: BK6-22-024
Gesetzesbezug: MsbG

Nach § 20a Abs. 2 EnWG muss ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein. Dies entspricht den Vorgaben des Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#7
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#7

Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#5
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#5

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#6
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#6

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land  für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

1

Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.

1

Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 27. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2022 die Ergebnisse der jeweils zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2022.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammern 6 und 8 stellen klar, dass der Übertragungsnetzbetreiber den Bilanzkreisverantwortlichen gemäß § 13a Abs. 1a Satz 3 EnWG unverzüglich über den geplanten Zeitpunkt, den Umfang und die Dauer der Anpassung der Wirk- oder Blindleistungserzeugung zu unterrichten hat. Dies gilt gemäß § 14 Abs. 1 EnWG für Verteilernetzbetreiber entsprechend.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300; BK8-22/010-A
Aktenzeichen: BK6-22-300; BK8-22/010-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eröffnet und in diesem Zusammenhang am 24. November 2022 ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Der geplante Steuerungsmechanismus soll ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-128
Aktenzeichen: BK6-22-128

Die Beschlusskammer 6 hat am 21. November 2022 in dem Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) den Beschluss BK6-22-128 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-362
Aktenzeichen: BK6-22-362

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2022 das Positionspapier BK6-22-362 zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei der Inbetriebnahme von EEG-Anlagen veröffentlicht.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekanntgegeben. Das Ausschreibungsverfahren befasste sich mit Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen sondern Biogas zur Stromerzeugung nutzen, welches an anderer Stelle eingespeist wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

1

Am 12. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022 und gilt damit am 19. Oktober 2022 als erfolgt.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

1
Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. August 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. August 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. August 2022, so dass die Bekanntgabe am 30. August 2022 als erfolgt gilt.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. Juni 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Juni 2022, so dass die Bekanntgabe am 6. Juli 2022 als erfolgt gilt.

1

Die BNetzA hat am 21. Juni 2022 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2022 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Juni 2022.

1

Am 7. Juni 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Juni 2022 und gilt damit am 14. Juni 2022 als erfolgt.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. Mai 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2022, so dass die Bekanntgabe am 18. Mai 2021 als erfolgt gilt.

1

Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt.

1
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur teilen aufgrund nicht auszuschließenden Systembilanzrisiken und des unzureichenden Abdeckungsgrades mit, dass während des Übergangs zum bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber die Mitteilung Nr. 8 gilt.

1