Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2015 den Beschluss BK6-13-042 bzgl. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen im Stromsektor festgelegt. Der Beschluss regelt die Verträge von Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Letztverbrauchern und Lieferanten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015.
Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.
Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur den Beschluss BK 7-14-020 zum Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des Grundmodells für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas). Der Beschluss betrifft Marktgebietsverantwortliche, Fernleitungsnetzbetreiber und Netzbetreiber.
Das Verfahren wurde am 3. April 2014 eingeleitet.
Mit ihrem Beschluss zur Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung und zum Entzug von Offshore-Anschlusskapazitäten (BK6-13-001) vom 13. August 2014 regelt die Bundesnetzagentur für Offshore-Windenergieanlagen das Kapazitätszuweisungsverfahren, das Zulassungsverfahren, die Knappheitsprüfung, die Regeln zur Versteigerung sowie den Anschlusskapazitätsentzug.
Die Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen sanken im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um 1 Prozent.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen.
Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen Netzanschluss und technischer Anschlussbedingungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 28. November 2012 den Beschluss BK6-12-091 (s. Anhang) getroffen.
Danach hat die Antragsgegnerin die Energie-Anschlusssäulen sowie die Stromversorgungseinheit der Antragstellerin an ihr örtliches Niederspannungsnetz anzuschließen.
Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.
In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.
Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst:
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2011 im Verfahren BK6-11-085 Festlegungen zu einer Netznutzungsabrechnung bei Unterzählern beschlossen. Es war zu klären ob der Verteilnetzbetreiber (Antragsgegnerin) rechtmäßig den Abschluss eines Netznutzungsvertrages verlangt, in dem die Netzebene 7 als für die Netzentgelte maßgebliche Anschlussebene festgehalten ist.
Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33
Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).
Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung – EEAV)