Die Clearingstelle EEG hat am 13. Juni 2008 ihre Empfehlung zum Thema „Fotovoltaikanlagen auf Grünflächen im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2004“ abgegeben.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Besitzer einer auf einem Gebäude im nicht rechtsförmlich beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB installierten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach einem der Absätze des § 11
In dem Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO bejaht das OLG die Frage, ob die Einschränkungen des § 11 Abs. 3 und 4 EEG 2004 auch gelten, wenn die Fotovoltaikanlage auf einem Gebäude im Sinne von § 11
Zur Frage, ob die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 und 4 EEG 2004 auch erfüllt sein müssen, wenn Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäuden im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 errichtet worden sind und die Gebäude nicht vorrangig zu anderen Zwecken als der Stromerzeugung aus solar
Zum Begriff des „Gebäudes“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier bejaht für einen Carport). Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind (hier bejaht für „Modulbäume“, wenn sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig an oder auf dem Gebäude befestigt sind, so dass das Gewicht der Anlage vom Gebäude getragen wird).
Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen auf so genannten Modulbäumen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind (hier verneint). Zur Frage, wann eine Anlage i.S.v.
Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist