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Suche in EEG 2004

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Rechtsprechung– 9 U 197/11
Aktenzeichen: 9 U 197/11

Zu der Frage, ob eine PV-Anlage auf einem Stahlmast an der Beton-Eckwand einer Holzhütte an oder auf einem „Gebäude“ i.S.v. § 11 EEG 2004 angebracht ist (hier: verneint. Die Hütte sei kein „zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen“ bestimmtes „Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 S.

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Aufsatz
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der rechtlichen Frage, welche technischen Einrichtungen zu einer Biogasanlage zählen und diskutiert dazu die einschlägige Rechtsprechung.
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Rechtsprechung– 1 U 38/11
Zu der Frage, ob der zeitweise bzw. anteilige Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage nach deren Inbetriebnahme (hier unter dem EEG 2004) dazu führt, dass ein Vergütungsanspruch für den Strom, der in anderen Zeiträumen ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, vollständig ausgeschlossen ist (hier: bejaht.
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Rechtsprechung– 6 A 523/11
Aktenzeichen: 6 A 523/11
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Zu der Frage, ob die Ausschlussfrist gem. § 16 Abs. 6 S. 1 EEG 2004 verfassungsmäßig ist und für sämtliche zur Vervollständigung des Antrags notwendigen Unterlagen gilt (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 6 A 1017/11
Aktenzeichen: 6 A 1017/11
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Sachverhalt: Es war zu klären, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beklagte einen nach der Ausschlussfrist (30.

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Rechtsprechung– 9 O 3/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden.

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Votum 2012/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/9

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, wann die BHKW der Anlagenbetreiberin im Sinne des EEG in Betrieb genommen wurden bzw.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung selbständiger Unternehmensteile mit der juristischen Auslegung des § 41 Abs. 5 EEG 2012.

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Rechtsprechung– EnVR 8/11

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.

Bemerkungen:

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Aufsatz

Der Autor stellt die Vermarktung des in Bestandsanlagen erzeugten Biogases der Verstromung (unter Inanspruchnahme der Einspeisevergütungen unter dem EEG 2004/2009 oder der Direktvermarktungsmöglichkeiten des EEG 2012) gegenüber und ermittelt unter Darstellung technischer, ökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen Vorteile und Hemmnisse.

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Rechtsprechung– 23 O 25/11
Aktenzeichen: 23 O 25/11

Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: bejaht.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag zwei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor und gehen dabei zunächst auf das Votum 2008/35 und sodann auf das Votum 2008/28 ein.

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Aufsatz
Die Autoren leiten ihren Beitrag mit einem wiederkehrenden Fallbeispiel ein, welches die Problematik der Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes unter Einbeziehung der Interessen der Netz- und Anlagenbetreiber aufzeigt.
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Aufsatz

Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden.

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Rechtsprechung– VIII ZR 267/11

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.

Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 4/11
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 4/11

Zu der Frage, ob es sich bei einer Straßenbeleuchtungsanlage um eine Abnahmestelle gem. § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG handelt (hier: bejaht.) sowie zum Unterschied zur Abnahmestelle i.S.v. § 41 EEG 2009 bzw.

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Rechtsprechung– I-2 U 133/11
Aktenzeichen: I-2 U 133/11
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2004 § 4, StromNEV

Zu der Frage, ob der kaufmännisch-bilanziell bezogene Strom (sog. EEG-Ersatzstrom) zum vertraglich vereinbarten Preis - soweit die Parteien im Stromlieferungsvertrag nicht ausdrücklich etwas vereinbart haben - inklusive Netzentgelten und einer Konzessionsabgabe zu vergüten ist (hier: bejaht.

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Votum 2012/2– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/2
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrer Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 5

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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte von 2007 bis 2011 und die Tätigkeitsberichte (§ 57 Abs. 6 Satz 1 EEG 2012) ab dem Jahr 2012 zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung:

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Stromandienungspflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gegenüber dem Netzbetreiber aus dem EEG (§ 16 Abs. 4 EEG 2009) einerseits und dem KWKG (§ 4
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Aufsatz

Die Autoren stellen die Ergebnisse und rechtlichen Argumentationen vor, die zur Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und zur Fortgeltung des Urteils des BGH zu § 13 EEG

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