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Suche in EEG 2009

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Aufsatz
Die Autorin diskutiert die Frage, welche Vergütungshöhe Anlagenbetreiberinnen und -betreiber für Strom aus PV-Modulen beanspruchen können, wenn sie diese aufgrund eines Schadens auswechseln müssen und geht dabei auf die Entwicklung vom EEG 2004 bis zum EEG 2012 (ab 04/2012) ein.
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Aufsatz

In seinem Beitrag diskutiert der Autor die Rechtsunsicherheiten, welche mit dem Ausbau und der Optimierung von bestehenden Biogasanlagen verbunden sind. Dabei geht er insbesondere auf den umstrittenen Anlagenbegriff ein und empfiehlt, dass Anlagenbetreiber und -betreiberinnen vor jeder Änderung der Verstromungseinheit unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten.

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Rechtsprechung– EnVR 10/12

Leitsatz des Gerichts:

Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.

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Votum 2013/15– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/15

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Pflanzenöl-BHKW gem. § 66 Abs. 1a EEG 2009 abweichend von § 19

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Stellungnahme 2013/1/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/1/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die frühere Nutzung einer Fläche zur Intensivtierhaltung eine wirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2012 darstellen kann.

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Votum 2013/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/14
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 33 Abs. 1, 16 Abs. 1 EEG 2009 für den Strom hat, der in seiner Fotovoltaikinstallation erzeugt

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit der Bedeutung der Begrifflichkeiten "Bemessungsleistung", "installierte Leistung" und "Leistung einer Anlage" des EEG 2009 bzw.

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Votum 2013/12– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/12

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Anlagen des Anlagenbetreibers, welche auf verschiedenen Flurstücken und Gebäuden angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die Problematik der Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für Gebäude-Photovoltaikanlagen ein.

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Votum 2013/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die nach einer Parzellierung auf zweier im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstücken belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19

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Politisches Programm

Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung vo

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Votum 2013/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/9

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob eine Anlagenbetreiberin, die Mais und Roggen von Flächen einsetzt, die im Rahmen eines Agrarumweltprogrammes mit der Maßnahme "Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger, z. B. Gülle, auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren, z. B.

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Hinweis 2013/7– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/7

Die Clearingstelle EEG hat am 27. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen“ beschlossen.

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Rechtsprechung– 8 O 2938/11
Aktenzeichen: 8 O 2938/11

Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 6 O 258/10
Aktenzeichen: 6 O 258/10

Leitsätze

1. § 5 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 macht nur dann eine Ausnahme von der Anschlussverpflichtung der Netzbetreiber an den geographisch nächstgelegenen Verknüpfungspunkt, wenn ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist.

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Rechtsprechung– 5 U 1276/12

Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Fotovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.

 

 

 

 

 

 

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Votum 2013/8– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/8
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2009 i.V.m.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundstück im Sinne der EEG-Regelungen ist das Buchgrundstück im Sinne des Grundbuchrechts (§§ 873, 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 5 Grundbuchordnung (GBO)).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nicht unbedingt. Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können den Anschluss jedenfalls nicht nach dem Privileg in § 8 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023/2021/2017 an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen, wenn die installierte Leistung der Anlage(n) 30 kW überschreitet.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 kW können den Anschluss ihrer Anlagen an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen. Voraussetzungen sind:

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Aufsatz

Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über verschiedene Vermarktungsmöglichkeiten von Strom aus Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Dazu gehen sie insbesondere auf die Direktvermarktung nach dem EEG, das Marktintegrationsmodell für Fotovoltaikanlagen sowie Direktlieferung und Eigenversorgung ein.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert den rechtlichen Hintergrund des elektronischen Herkunftsnachweisregisters sowie dessen Funktionsweise. Dabei geht sie darauf ein, was ein Herkunftsnachweis ist, woher Energieerzeuger oder Elektrizitätsversorger diese Herkunftsnachweise bekommen und welche Angaben der Herkunftsnachweis enthält. Zudem stellt sie die Systematik des Herkunftsnachweisregisters dar und zeigt, welche Praxisprobleme sich bei der Umsetzung bereits abzeichnen.

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