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Suche in EEG 2009

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nicht unbedingt. Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können den Anschluss jedenfalls nicht nach dem Privileg in § 8 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023/2021/2017 an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen, wenn die installierte Leistung der Anlage(n) 30 kW überschreitet.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 kW können den Anschluss ihrer Anlagen an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen. Voraussetzungen sind:

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Aufsatz

Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über verschiedene Vermarktungsmöglichkeiten von Strom aus Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Dazu gehen sie insbesondere auf die Direktvermarktung nach dem EEG, das Marktintegrationsmodell für Fotovoltaikanlagen sowie Direktlieferung und Eigenversorgung ein.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert den rechtlichen Hintergrund des elektronischen Herkunftsnachweisregisters sowie dessen Funktionsweise. Dabei geht sie darauf ein, was ein Herkunftsnachweis ist, woher Energieerzeuger oder Elektrizitätsversorger diese Herkunftsnachweise bekommen und welche Angaben der Herkunftsnachweis enthält. Zudem stellt sie die Systematik des Herkunftsnachweisregisters dar und zeigt, welche Praxisprobleme sich bei der Umsetzung bereits abzeichnen.

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Votum 2012/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/35

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die auf einem im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstück belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/10, welcher sich mit den Anforderungen an ein Netzanschlussbegehren im Sinne des § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 auseinandersetzt, und das Votum 2012/16 der Clearingstelle

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Votum 2012/32– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/32

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anspruchstellerin Anspruch hat auf die erhöhte Vergütung für Strom aus Anlagen auf Konversionsflächen nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1,

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 7/12

Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Aufsatz
Die Autoren stellen verschiedene Modelle des Eigen- bzw. Selbstverbrauchs von Strom vor und prüfen, bei welchen Modellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 (ab 04/2012) eine Befreiung des Stromverbrauchers von der EEG-Umlage möglich ist.

   

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Votum 2012/34– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/34
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms, der in verschiedenen Fotovoltaikanlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird (Anspruch für

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Rechtsprechung– 7 O 1682/11
Aktenzeichen: 7 O 1682/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).

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Rechtsprechung– 2 O 120/11

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.

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Aufsatz

Die Autoren stellen u.a. anhand von Fallbeispielen die Folgen des Austausches und Zubaus von BHKW (sog. Repowering) auf den Vergütungsanspruch für Strom aus Biogasanlagen gem. EEG 2012 dar.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Es handelt sich jedenfalls dann um eine neue Wasserkraftanlage, wenn alle zur Wasserkraftanlage gehörenden Bestandteile neu errichtet werden. Der Anlagenstandort ist nicht Bestandteil einer Wasserkraftanlage. Insofern ist das Gleichbleiben eines Anlagenstandortes für die rechtliche Einordnung einer Maßnahme als Neubau oder als Modernisierung unerheblich.

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Hinweis 2012/21– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. Januar 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Versetzen von PV-Anlagen“ abgeschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Eine Erweiterung der Anlage zu früher geltenden Vergütungssätzen ist nicht möglich. Ob bei einer Erweiterung einer Solaranlage ein Zahlungsanspruch besteht, hängt davon ab, um welche Art des Zahlungsanspruchs es sich handelt (Zuschlag in einer Ausschreibung oder gesetzlich festgelegter Vergütungssatz).

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 beträgt:

5,277 ct/kWh

    

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Rechtsprechung– 2 U 53/12 (Hs)

Leitsatz des Gerichts:

Zur Auslegung einer individuell vereinbarten Klausel im Stromlieferungsvertrag eines Arealnetzbetreibers mit einem Unternehmen im Hinblick auf die Umlagefähigkeit von Kosten des EEG-Belastungsausgleichs für die Jahre 2005 bis 2008.
 

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Rechtsprechung– VIII ZR 362/11
Aktenzeichen: VIII ZR 362/11

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 2 O 38/12

Sachverhalt: Zur Frage, ob der regelverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber von Unternehmen, die außerhalb des Netzes der allgemeinen Versorgung Strom an Letztverbraucher liefern, Auskunft über die gelieferten Strommengen verlangen kann. Außerdem zur Frage, ob eine Pflicht des Übertragungsnetzbetreibers besteht, Nachforschungen darüber anzustellen, ob in seiner Regelzone nicht gemeldete Stromlieferungen an Letztverbraucher erfolgen.

Ergebnis: Erste Frage bejaht, zweite Frage verneint.

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Rechtsprechung– 4 O 2955/11

Sachverhalt: Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere

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Votum 2012/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/25

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei einer Deponie der Deponieklasse III um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG 2004 handelt, so dass die Anlagenbetreiberin für den in der dort gelegenen Fotovoltaikinstallation erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung de

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