Leitsatz des Gerichts:
Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.
Bemerkungen:
Der Autor stellt die Vermarktung des in Bestandsanlagen erzeugten Biogases der Verstromung (unter Inanspruchnahme der Einspeisevergütungen unter dem EEG 2004/2009 oder der Direktvermarktungsmöglichkeiten des EEG 2012) gegenüber und ermittelt unter Darstellung technischer, ökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen Vorteile und Hemmnisse.
Zu der Frage, ob für den Strom aus einer PV-Installation ein einheitlicher Vergütungssatz gilt, wenn ein Teil der Module in 2009, ein weiterer Teil aber erst in 2010 und damit nach einem Degressionsschritt in Betrieb genommen wird (hier: unter Bezug auch auf den Hinweis 2011/11 verneint. Für die in 2010 in Betrieb genommenen Module gelte der Degressionssatz aus 2010 und nicht der aus 2009.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Konzessionsverträgen gem. § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG als qualifizierte Wegenutzungsverträge und gehen dabei auf deren Bedeutung, Förderung, potenzielle Regelungsgegenstände und Netzausbaudefizite ein.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Abtretbarkeit des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs des Übertragungsnetzbetriebers (ÜNB) auf Zahlung der EEG-Umlage. Dazu wird zunächst auf die fünf Stufen des Ausgleichsmechanismus eingegangen.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: bejaht.
Die Autoren befassen sich mit den Zusammenhängen vom Vorrang der Erneuerbaren Energien am Beispiel der Windenergie mit der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP 2009 festgehalten wurde.
Die Autoren erläutern die Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Photovoltaikanlagen, die durch die Änderung des EEG 2009 vom 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Dazu wird zunächst ein Überblick über die vergütungsrechtliche Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben sowie auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen im Geltungsbereich eines vor dem 1. September 2003 aufgestellten Bebauungsplanes eingegangen.
Photon stellt in seiner neuen Rubrik "Verfahren und Urteile" aktuelle Entscheidungen der Clearingstelle EEG sowie Gerichtsurteile aus der Photovoltaikbranche vor.
Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit dem Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten. Einleitend wird die Notwendigkeit dieser Netzerweiterungen im deutschen und europäischen Kontext erklärt. Anschließend werden die Regelungen vor und nach dem dritten Energiebinnenmarktpaket erläutert.
Der Autor thematisiert den signifikanten Zuwachs an in Betrieb genommenen Fotovoltaikmodulen im Dezember 2011 und diskutiert dies im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme-Definition des EEG.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob einem Windenergieanlagenbetreiber ein Anspruch auf die Vergütung gemäß EEG 2009 bei Nichteinhaltung der Pflicht aus § 6 EEG 2009 (technische Vorgaben) zusteht.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor beschäftigt sich in diesem Beitrag mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für die Zeiträume bis zum 30. Juni 2010 und ab dem 1. Juli 2010 und veranschaulicht die praktische Anwendung mit Hilfe von Rechenbeispielen.
Der Autor beschäftigt sich mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 1. Mai 2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/28/EG.
Zu der Frage, ob ein Energy-Contractor, dem die stromverbrauchenden Anlagen seiner Kunden derart übertragen werden, dass nur noch der Contractor Energie verbraucht, die Kunden hingegen nur noch die durch die verbrauchte Energie erzeugten Leistungen nutzen, Letztverbraucher i.S.v. § 3 Nr. 25 EnWG und damit zugleich Letztverbraucher i.S.v.
In diesem Beitrag stellt der Autor die Praxis zum Grünstromprivileg nach § 37 Abs. 1 S. 2 EEG 2009 und dessen Weiterentwicklung durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG EE) vor.
Einführend beginnt dieser Beitrag mit einem generellen Überblick zur Wasserkraftnutzung zwischen Klima- und Gewässerschutz.
Die Autoren begutachten die neuen Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 und setzen diese auch mit Hilfe von Darstellungen ins Verhältnis zur festen Einspeisevergütung und der Marktprämie. Insbesondere wird dabei auf die neuen §§ 33a bis 33f EEG 2012 eingegangen. Begriff, Formen, Rechtsfolgen von und Voraussetzungen für die Direktvermarktung werden erläutert.
Der Autor beschäftigt sich mit den energierechtlichen Fragen, die aufgeworfen werden, wenn der Strombezug in Mehrfamilienhäusern nicht durch jeweils jeder Wohneinheit zugeordnete Messeinrichtungen, sondern über eine gemeinsame Messeinrichtung (sog. Sammelzählung) erfasst werden.
In diesem Beitrag stellt der Autor die Regelungen zur Stromspeicherung im EEG 2009 vor. Dabei wird ausführlich auf den Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 S. 2 EEG 2009, die Förderung des Energiespeicherns und die Förderung von Energiespeicheranlagen eingegangen.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Dieser Beitrag behandelt PV-Freiflächen-Installationen, die auf Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder ehemals wirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Nach Auffassung der Autorin werde oftmals vernachlässigt, dass im Zuge der Errichtung von PV-Installationen auf solchen Konversionsflächen umfassende Flächensanierungen stattfänden, von denen auch die Kommunen profitierten.