Die Clearingstelle EEG hat am 6.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.
Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f.
Leitsatz des Gerichts: Dass § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG n.F. auch für noch offene Zustimmungsverfahren Geltung beansprucht, die Anlagen betreffen, die vor Inkrafttreten der Neufassung am 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind, ist als ein Fall unechter Rückwirkung zu qualifizieren, der ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen der Anlagenbetreiber nicht entgegensteht.
Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2011, GZ: IV D 2 - S 7124/07/10002 (s. Anhang) wurde unter anderem der Abschnitt 2.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.
Die Autorin widmet sich in ihrem Beitrag dem Biogasregister. Dazu beschreibt sie im Einzelnen dessen Ziele und Funktionsweise.
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bestrebungen ein, im Rahmen der Novellierung des EEG 2012 Anreize für Strom aus Biogas als Regelenergie zu schaffen.
Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat.
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Der Autor geht auf die in zunehmend geringeren Abständen stattfindenden Absenkungen der Einspeisevergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie einschließlich der aktuell sich abzeichnenden Entwicklungen im Rahmen der großen Novelle des EEG 2012 ein.
Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich die Diskussionen um das sogenannte Grünstromprivileg gem. § 37 Abs. 1 EEG 2009 dar, die in der Begrenzung desselben mündeten (vgl. dazu EAG EE).
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die zunehmende Abregelung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements auf Grundlage des § 11 EEG 2009. Er diskutiert in diesem Zusammenhang u.a. die Rolle der Netzbetreiber, der Politik und der Bundesnetzagentur.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat die Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber aus §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms hat, der ab 2012 in einem Gewerbegebiet im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1977 erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers einges
Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.
Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.
Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.
Rechtslage unter dem EEG 2004
Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt: