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Suche in EEG 2012

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Aufsatz

Der Beitrag analysiert die bisherige Entwicklung der Marktprämie, die mit dem EEG 2012 eingeführt wurde. Das Marktprämienmodell wird zunächst vorgestellt, dann seine Funktionsweise erklärt und erste Statistiken zur Nutzung der Marktprämie bei Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft ausgewertet. Abschließend wird von den Autoren eine Bewertung der Integrationseffekte, der Lenkungsfunktion und der Kosten der Marktprämie vorgenommen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja. Auch bestehende PV-Freiflächenanlagen sind bei der Zusammenfassung mit neuen PV-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen.

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Aufsatz
Der Autor stellt die Möglichkeiten für Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber dar, um im Rahmen der EEG-Direktvermarktung am Regelenergiemarkt teilzunehmen.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das kommt darauf an, ob im jeweiligen Einzelfall der „Carport“ die Definition des „Gebäudes“ erfüllt. Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG definiert als

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEWärmeG, StromNEV

Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, GG
Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Ansicht, dass die Finanzierung der sog. Energiewende über die EEG-Umlage seit dem 1. Januar 2010 als verfassungswidrige Sonderabgabe zu werten sei.
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Aufsatz
Die Autoren bewerten die Marktprämie aus §§ 33a ff. EEG 2012 anhand ihrer bisherigen Entwicklung. Dabei wird auf Anreize und Pflichten der Direktvermarktung, das Konzept und die Umsetzung Marktprämie eingegangen.
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Aufsatz
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber auch nach dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen EEG 2012 zur Einrichtung und zum Betrieb von Messeinrichtungen einschließlich Messung berechtigt sind.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 27 Abs. 1
In diesem Beitrag wird die Beifeuerung fester Biomasse in thermischen Kraftwerken als Beitrag zur Kosteneffizienz untersucht. Dabei wird u.a. das bisherige Regelungsregime des EEG hinsichtlich fester Biomasse dargestellt und bewertet sowie die Wirtschaftlichkeit und die Potenziale der Beifeuerung fester Biomasse aufgezeigt.
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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften im EEG, die nach der PV-Novelle 2012 für den Verkauf von Solarstrom durch den Anlagenbetreiber an den Nachbarn gelte.

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Aufsatz
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit den technischen Anforderungen, die PV-Anlagen ab 100 kW seit dem 1. Juli 2012 gem. § 6 EEG 2012 erfüllen müssen, um nicht den Vergütungsanspruch zu verlieren.
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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 6/12
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/12

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009/2012 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein Vergleich könne nach § 5 Abs. 1 Satz 1

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein solches Massenbilanzsystem ermöglicht den Nachweis darüber, dass eine Gasmenge, die aus dem Erdgasentz entnommen wird, bilanziell einer selben Menge an Biomethan, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas entspricht, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist wurde (über das Kalenderjahr betrachtet und bezogen auf das Wärmeäquivalent). Hierfür zeichnet das Massenbilanzsystem den gesamten Vertrieb des Gases von seiner Herstellung über seinen Weg im Erdgasnetz (Einspeisung, Transport, Entnahme) ab.

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Hinweis 2012/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/10

Die Clearingstelle EEG hat am 10. September 2012 den Hinweis zu dem Thema „Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:


Der Netzbetreiber oder ein fachkundiger Dritter.

Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind auch berechtigt, fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss zu beauftragen. Fachkundiger Dritter kann grundsätzlich auch der Anlagenbetreiber selbst sein. Der Begriff des „fachkundigen Dritten“ ist im EEG nicht definiert.

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Aufsatz
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der rechtlichen Frage, welche technischen Einrichtungen zu einer Biogasanlage zählen und diskutiert dazu die einschlägige Rechtsprechung.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
In diesem Beitrag wird die Rolle von Biomethan auf dem Energiemarkt eingeschätzt. Der Autor geht dazu u.a. auf das Biogasregister ein und beurteilt die Wirtschaftlichkeit von Biomethan.
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Votum 2012/16– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/16

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob sechs Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1

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Aufsatz

In diesem Beitrag geben die Autoren einen Überblick über den aktuellen gesetzlichen Rahmen für Netzbetreiber zur Gewährleistung der Netzstabilität nach dem EnWG.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über das EEG 2012 und seine Anspruchsgrundlagen. Dabei wird insbesondere auf den Anspruch auf Netzanschluss, den Anspruch auf Abnahme des Stroms, den Vergütungsanspruch nach § 16 Abs. 1 EEG sowie den Anspruch auf die Marktprämie eingegangen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Beitrag thematisiert den verstärkten Anbau von Energiepflanzen, insbesondere nach Einführung des Nawaro-Bonus'. Der Autor setzt sich dabei mit deutschen und europäischen Vorgaben auseinander.
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