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Suche in EEG 2021 §§ 28 bis 35a

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Juni 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Mai 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Juni 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Juni 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zur ersten Innovationsausschreibung 2020 beschränkte sich diese Ausschreibung nur auf Gebote für Anlagenkombinationen verschiedener erneuerbarer Energien.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick über Neuregelungen im EEG 2021. Die Autorin geht dabei insbesondere auf Änderungen für die Solarenergie ein, wie beispielsweise die Trennung in Segmente, die Steigerung der Gebotsgröße auf 20 MW und die Erweiterung der Flächenkulisse. Im Bereich der Windenergie werden u.a. der eingeführte Korrekturfaktor, die Südquote und die finanzielle Beteiligung von Kommunen beleuchtet.

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Studie

Das Hintergrundpapier „EEG 2021: Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land“ in der 6. Auflage der Fachagentur Windenergie an Land - gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Projektträger Jülich (PtJ) - behandelt das Ausschreibungssystem zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt Neuerungen im Bereich der Windenergie-Ausschreibungen. Er kritisiert die kurzfristige Änderung des § 28 EEG 2021, welcher ein gravierendes Hemmnis für den Ausbau von Windenergie an Land darstelle. Auch der Konflikt zwischen Naturschutz und Ausbaubeschleunigung sowie die fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen seien Bremsen für den Ausbau der Windkraft.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit dem neuen Ausschreibungssegment für hochflexible Biomethananlagen und geht dabei auf die Vergütung, die Vergütungsvoraussetzungen, die Ausschreibung und das Geschäftsmodell ein. Das neue Ausschreibungssegment fördere eine flexible Bereitstellung von Strom, weshalb diese Anlagen während geringer Stromproduktion durch andere EE-Anlagen zu fahren seien. Das Segment führe zu einer höheren Nachfrage nach Biomethan und damit wohl auch zu höheren Preisen.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit den Ausschreibungssystem für Biogasanlagen im EEG 2021. Die Autoren begrüßen auf der einen Seite insbesondere die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens sowie die Anhebung der zulässigen Höchstwerte der Gebote. Auf der anderen Seite kritisieren sie jedoch die komplexen Regelungen zum Flexibilitätszuschlag sowie dem Zuschlagsverfahren.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünanlagen mit einer installierten Leistung ab 1 MW können gemäß  § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h) und i) EEG 2023 Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments abgeben werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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