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Rechtsprechung– 8 K 4071/08.GI
Aktenzeichen: 8 K 4071/08.GI
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEWärmeG
Amtliche Leitsätze:
  1. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 07.08.2008 (BGBl. I S. 1658) enthält hinsichtlich der Errichtung von Neubauten eine abschließende Regelung für die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen.
  2. Die (landesrechtliche) Regelung des § 81 Abs. 2 HBO ermächtigt Gemeinden, satzungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Heizungsarten aufzustellen.
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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.

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Aufsatz
Im Beitrag stellt der Autor zunächst den Rechtsrahmen dar, dem die Genehmigungen zur Aufsuchung und Nutzung von Geothermie unterliegen, um anschließend auf die verschiedenen gesetzlichen Förderungsregelungen für Strom und Wärme aus Geothermie einzugehen. Geothermie könne zwar langfristig eine wichtige Rolle bei der Strom- und Wärmeerzeugung einnehmen, werde jedoch derzeit noch aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken einerseits, und aufgrund des komplexen Genehmigungs-Rechtsrahmens andererseits gebremst.
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Aufsatz

Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.

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Aufsatz
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht. Dabei werden unter anderem auch die Mindeststandards zu Netzzugang und zur Einspeisung von Biogas beleuchtet.
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Aufsatz
Europäisches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung zur Strom-, Wärme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ökologisch-sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue europäische und deutsche Bioenergierecht löst diese nicht immer hinreichend auf.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEWärmeG
Zu den Festsetzungen des Bebauungsplans für energiesparende Bauweisen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Beitrag geht u.a. auf die für Bebauungspläne bedeutsamen fachgesetzlichen Regelungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, auf die Bedeutung der Planungsgrundsätze des § 1 BauGB - namentlich den Grundsatz des § 1 Abs. 6
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEWärmeG
Zusammenstellung und Erläuterung in einem ersten Überblick der Neuregelungen der jeweils am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetze EEG 2009 und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) 2009.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEWärmeG
Am 6. Juni 2008 hat der Bundestag nach jahrelangen Diskussionen und Vorbereitungen das erste Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Regelungen des EEWärmeG.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEWärmeG
Das EEWärmeG ist ein zentrales Instrument zur Verringerung der energiebedingten CO?-Emissionen im Gebäudesektor. Gerade durch den Einsatz Erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmebereitstellung lassen sich enorme Mengen fossiler Energien substituieren und entsprechend mehr Treibhausgase einsparen. Dieses Potential liegt noch weitestgehend brach, weshalb die Metapher vom „schlafenden Riesen Wärmemarkt“ die Diskussion prägt.
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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEWärmeG

Der Bundestag am hat 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEWärmeG
Pünktlich zur internationalen Klimakonferenz auf Bali hat die Bundesregierung am 5.12.2007 mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zum Klimaschutz verabschiedet. Neben den darin enthaltenen Novellen des Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer zentraler Baustein für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen des Gebäudesektors: Neben einer Erhöhung der Energieeffizienz durch eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung will der Bund hier den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöhen.
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