In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.
Die Autorin argumentiert in diesem Beitrag, dass für Smart Grids hohe Anforderungen an das Einspeisemanagement gestellt würden.
In diesem Beitrag wird die Neuregelung der Kundenanlage nach dem EnWG 2011 dargestellt.
Die Autoren beschäftigen sich mit den mit der Novellierung des EnWG vom 4. August 2011 (EnWG 2011) eingetretenen Änderungen bei der Abgrenzung regulierter von nicht-regulierten Energieanlagen.
In diesem Beitrag stellt der Autor die Praxis zum Grünstromprivileg nach § 37 Abs. 1 S. 2 EEG 2009 und dessen Weiterentwicklung durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG EE) vor.
Der Autor beschäftigt sich mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 1. Mai 2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/28/EG.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten innerhalb des Rahmens von EnWG 2011, StromNEV und
In diesem Beitrag stellt die Autorin die neuen Regelungen nach dem EnWG 2011 für Betreiber von sog. Objektnetzen nach dem EnWG 2005 vor.
Zu der Frage, ob ein Energy-Contractor, dem die stromverbrauchenden Anlagen seiner Kunden derart übertragen werden, dass nur noch der Contractor Energie verbraucht, die Kunden hingegen nur noch die durch die verbrauchte Energie erzeugten Leistungen nutzen, Letztverbraucher i.S.v. § 3 Nr. 25 EnWG und damit zugleich Letztverbraucher i.S.v.
Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.
Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.
Die Autoren stellen den durch die entsprechenden Vorschriften des EEG (§§6, 11, 12) und des EnWG (§§ 13,14) geschaffenen Rechtsrahmen für das Einspeisemanagement vor.
Die Autorin stellt die Neuerungen im EEG 2012 bezogen auf die Vermeidung von und die Maßnahmen bei Netzengpässen dar. Betreffend die technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement wird näher auf Änderungen für KWK- und Fotovoltaikanlagen eingegangen.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Messeinrichtungen von EEG-Anlagen und diskutieren dabei die Folgen der Änderung des § 7 Abs. 1 EEG 2012 für diese Frage.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den neuen technischen Anforderungen bezüglich des Einspeisemanagements, die gem. § 6 Abs. 2 EEG 2012 auch für kleine Photovoltaikanlagen gelten, sowie mit den technischen Anforderungen gem.
In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.
Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.
In diesem Beitrag werden zahlreiche Einzelnormen zur Energiespeicherung aus dem Recht der Energiespeicherung und dem Recht der Erneuerbaren Energien vorgestellt und bewertet.
In diesem Beitrag wird § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 auf seinen persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (kleine und kleinste PV-Anlagen, Nachrüstung, übermäßige Belastung der Betreiber von Kleinstanlagen) sowie seine Regelungsinhalte (Fernabregelung, Leistungskappung, Nachweis und K
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verpflichtet ist, eine PV-Anlage an einer hinter einer Umspannstation liegenden Stichleitung anzuschließen, die nicht im Eigentum des Netzbetreibers steht, nicht von diesem betrieben wird und über die ein einzelnes Hofgelände versorgt wird (hier verneint: Die Stichleitung gehöre nach den in
Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte von 2007 bis 2011 und die Tätigkeitsberichte (§ 57 Abs. 6 Satz 1 EEG 2012) ab dem Jahr 2012 zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung:
Die Autoren geben eine Einführung in die Neuregelungen zum Messwesen nach dem EnWG 2011. Es wird dahingehend auf Einbaupflichten und Einbaurechte, auf Bestandsschutzregelungen und Verbraucherakzeptanz eingegangen.
Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob es für das Smart Metering ein in EnWG, EEG und KWKG einheitliches rechtliches Konzept gibt.
Der Autor geht auf die vom Gesetzgeber geplante Nachrüstpflicht für PV-Bestandsanlagen ein, die durch Erlass einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 3a EnWG 2011 geschaffen werden, die Reduzierung der Wirkleistung bei diesen Anlagen ermöglichen und damit deren - wie bislang vorgenommen - massenweise automati
Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.