Sachverhalt: Ein Unternehmen beanstandete die Aussprüche 3 a und 4 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739; abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de). Die Festlegungen behandeln die sachgerechte Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S.
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.
Die Autorin bewertet die neuen Fördermöglichkeiten für Mieterstromkonzepte nach dem geplanten Mieterstromgesetz. Hierbei geht sie unter anderem auf Anspruchsvoraussetzungen, Förderhöhe, Steuerfragen und Anforderungen an Mieterstromverträge ein.
Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.
Die Netzflexstudie »Optimierter Einsatz von Speichern für Netz- und Marktanwendungen in der Stromversorgung« der Deutschen Energie-Agentur (dena) untersucht, welchen Einfluss Speicher und andere Flexibilitätstechnologien auf Energiewende und Netzausbau haben.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Gesetzesantrag der Länder Thüringen und Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2017 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) vom 15. März 2017.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz ändert folgende Gesetze und Verordnungen:
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, den an einen Konkurrenten erteilten Zuschlag bei den Ausschreibungen für Windenergie anfechten zu können.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der neu geschaffenen Möglichkeit der Ausschreibung von Ab- oder Zuschaltleistung von Lasten. Der Autor erläutert das prinzipielle Konzept, welches unter den Akteuren zwar breite Zustimmung finde, allerdings gebe es auch Kritikpunkte, wie die fehlende Integration der fluktuierenden Erneuerbaren Energien in das Konzept.
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 20. Dezember 2016 im Verfahren BK6-16-200 bzw.
Leitsatz des Gerichts:
Für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.
In dem Beitrag wird auf die Komplexität von Mieterstrommodellen hingewiesen und erläutert, in welche unterschiedlichen Bereiche sich die Organisation eines Mieterstrommodells aufteilt. Es wird hervorgehoben, dass für die Planung und Ausführung eines Mieterstrommodells Fachwissen im rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Bereich erforderlich sei, sodass hierfür die Beauftragung eines Energiemarktexperten empfohlen wird.
Die Autoren erläutern die grundlegenden Änderungen durch das Strommarktgesetz und würdigen diese kritisch. Sie legen dabei einen Schwerpunkt auf die Änderungen des EnWG.
Die Autoren geben einen Überblick über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Gesetzespaket rund um das EEG 2017 und das Strommarktgesetz für die Sektorenkopplung ergeben. Sie legen dabei einen Schwerpunkt auf die neuen Regelungen zu zuschaltbaren Lasten im EnWG.
Der Beitrag untersucht die Neuregelungen des geplanten Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie deren Auswirkungen auf den Messstellenbetrieb.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag kritisch mit den für Anlagenbetreibern geltenden Änderungen durch das Messstellenbetriebsgesetz, insbesondere mit dem Wechsel der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb. Der Autor geht auch auf das Empfehlungsverfahren 2016/26 der Clearingstelle ein.
In dem Beitrag werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen des Strommarktgesetzes, EEG 2017, Digitalisierungsgesetzes sowie des Diskussionsentwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts auf ihre Bedeutung für die Stromspeicherung hin analysiert. Dabei beleuchten die Autoren insbesondere durch die Regelungen entstehende wirtschaftliche Entlastungen, Chancen, aber auch Einschränkungen für den Betrieb von Stromspeichern.
Bis zum 30. September 2021:
Der Aufsatz thematisiert die Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung durch das neu in Kraft getretene KWKG 2016. Die Autoren gehen darin u.a. auf Voraussetzungen, Höhe und Dauer der Förderung für neue, modernisierte und nachgerüstete sowie für bereits bestehende KWK-Anlagen ein.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Welche fiktiven Strommengen bei der Anwendung des Referenzertrags zu berücksichtigen sind, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA) ab.
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag schwerpunktmäßig den besonderen Netzausbaupflichten der Netzbetreiber gemäß § 12 EEG 2014 und § 3 KWKG 2012. Er erläutert außerdem Alternativen zum Netzausbau wie die Anlagenabregelung oder Spitzenkappung.