Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. März 2015, III B 6 V 4250/05/10003 (s. Anhang) enthält Hinweise
Die Autoren analysieren den Einfluss einer Modernisierung bzw. eines Ersetzens von Bestandsanlagen auf die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Rahmen der mit dem EEG 2014 nur noch eingeschränkten Privilegierung.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Inhalt und der Reichweite von § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), welche am 20. Februar 2015 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift trifft Regelungen zur Erhebung der EEG-Umlage von Letzverbrauchern und Eigenversorgern.
Der Aufsatz behandelt die umstrittene Thematik der Abrechnung von geringen Bezugsstrommengen in kleinen EEG-Anlagen. Der Autor bespricht dies anhand von mehreren Beispielfällen, bei denen entweder kein Bezugsstromverbrauch nachweisbar ist, dieser über den Hausanschluss bezogen wurde oder die Abrechnung von Messstellenbetriebs- und Stromversorgungskosten individualvertraglich vereinbart wurde, oder bei denen die Bezugsstromversorgung nicht individualvertraglich geregelt wurde.
Die Autoren stellen die Neuregelungen zur Eigenversorgung im EEG 2014 vor. Dabei gehen sie auf die neu ins Gesetz aufgenommene Definition der Eigenversorgung, die (teilweise) Belastung Strom zur Eigenversorgung mit der EEG-Umlage sowie den Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen ein.
Die Studie im Auftrag des BMWi enthält Ergebnisse zu Kosten-Nutzen und den Potenzialen von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland. Sie enthält außerdem Aussagen zur Rolle von Kraft-Wärme-Kopplung im künftigen Wärme- und Strommarkt sowie eine Auswertung der Förderung des KWKG.
Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. September 2014, GZ IV D 2 - S 7124/12/10001-02 (s. Anhang) wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846) geändert.
Die Autoren geben in ihrem Aufsatz einen Überblick über die verschiedenen Definitionen der "Abnahmestelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die neuen, gemäß EEG 2014 zum 1. August 2014 in Kraft getretenen, rechtlichen Vorgaben für die Eigenversorgung mit Strom. Behandelt werden neben der Definition und deren Geltungsbereich u.a. Begrifflichkeiten hinsichtlich Bestandsanlagen, wie deren Erneuerung, Erweiterung, Ersetzung oder Leistungserhöhung.
Die Autoren geben einen Überblick über energierechtliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2013.
Der Autor diskutiert die Vereinbarkeit des Rechts der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten. Dabei geht er sowohl auf die Vereinbarkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Warenverkehrsfreiheit als auch auf den Meinungsstreit um die Beihilfeeigenschaft der EEG-Förderung ein.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag verschiedene Möglichkeiten für Betreiberinnen und Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen für den Verkauf von Strom in der Nachbarschaft. Dabei geht er u.a. auf Fragen der messtechnischen Erfassung bzw. des Messstellenbetriebs, der Organisationsform sowie der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Grundlagen des EEG-Belastungsausgleichs ein und erörtert die maßgeblichen Kriterien zur Abgrenzung einer umlagepflichtigen Stromlieferung von einer umlagefreien Eigenerzeugung, wobei er insbesondere auf die Nutzenergielieferung als Ausformung der Eigenerzeugung eingeht.
Die Autorin sieht Änderungsbedarf am Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern und erläutert diesen in ihrem Beitrag. Problematisch sei hierbei beispielsweise, dass Stromspeicher, je nach Betriebsmodus wie Strombezugsanlagen oder Stromerzeugungsanlagen zu behandeln seien. Da die technischen und rechtlichen Normen jeweils nur an eine dieser Funktionen anknüpften, erhöhe sich hierdurch die Komplexität des Regulierungsrahmens.
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Der Autor befasst sich mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und dem darin vorgesehenen System aus Bundesfachplanung und Netzentwicklungsplanung für den Ausbau und die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Er geht außerdem auf neu aufgeworfene Fragen insbesondere zur Entschädigung und zum Belastungsausgleich ein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat ein juristisches Gutachten zu Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen in Auftrag gegeben.
Leitsatz des Gerichts:
Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die Möglichkeit ein, den erzeugten PV- bzw. BHKW-Strom dezentral durch mehrere Mieter bzw.
Diese Plattform ist Teil des Projektes „OffWEA“, welches die Stiftung Offshore-Windenergie im A
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vermarktungsoptionen der Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Die Autoren stellen dabei die Direktvermarktung nach dem EEG 2012, das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen sowie vertieft die Direktlieferung bzw. die Eigenversorgung mit den dann entfallenden Entgelten, Abgaben und sonstigen Umlagen vor.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) durch seine Novelle im Jahr 2012 vor.
In ihrem Beitrag gehen die Autoren u.a. auf die Bedeutung und das Potenzial der Flexibilitätsprämie für Biogas und Biomethan ein.