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Häufige Rechtsfragen

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Häufige Rechtsfrage Nr. 17

Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.

Die SDLWindV gilt verpflichtend für alle Windkraftanlagen, die nach dem 31. März 2011 und vor dem 1. Juli 2017 an das Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen wurden (§ 2 Abs. 1 bzw. § 3 SDLWindV in der Fassung vom 25. Juni 2010).

Häufige Rechtsfrage Nr. 16

Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der:

Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)

Dottendorfer Str. 86

53129 Bonn

Tel.: 0228 / 280 52 – 0 Fax: 0228 / 280 52 – 28

E-Mail: info(at)dau-bonn.de

Häufige Rechtsfrage Nr. 7
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.

Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.

Häufige Rechtsfrage Nr. 14
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.

Häufige Rechtsfrage Nr. 8

Nein, seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.

Häufige Rechtsfrage Nr. 13
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein. Die Clearingstelle EEG|KWKG ist an der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) nicht beteiligt.

Häufige Rechtsfrage Nr. 12
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Aufzählung von bonusfähigen Anlagen, Techniken und Verfahren in Anlage 1 Nr. II zu § 27 Abs. 4 Nr. 1 EEG 2009 ist abschließend.

Häufige Rechtsfrage Nr. 10

Nein.

 

Denn gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2013 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas

 „an anderer Stelle im Bundesgebiet

in das Erdgasnetz eingespeist worden ist.

Häufige Rechtsfrage Nr. 6
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, wenn der KWK-Bonus des EEG 2009 (3 ct/kWh) geltend gemacht wird:

Häufige Rechtsfrage Nr. 4

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

Häufige Rechtsfrage Nr. 3

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1). Ab dem EEG 2023 gibt es darüber hinaus einen besonderen Fördertatbestand als sog. Floating-PV (siehe 2).

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Gesetzesbezug

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