Sachverhalt: Zur Frage, ob drei Photovoltaikinstallationen, die jeweils von einer eigenen Tochtergesellschaft auf dem Betriebsgelände der Muttergesellschaft betrieben werden, als drei individuelle Anlagen anzusehen und nicht vergütungsrechtlich nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammenzufassen sind.
Leitsätze: Die Übermittlung des Antragsformulars per E-Mail ohne die im Antragsformular vorgesehenen, handschriftlich unterzeichneten Eigenerklärungen wahrt nicht die 18-monatige Frist des § 26 Abs. 4 S. 1 FFAV für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich nicht-oberinstanzlicher Urteile.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.
Leitsätze:
1. Zu den Anforderungen an die Bescheinigung eines Umweltgutachters nach § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Anlagenbetreiberin einer Biogasanlage mit Abgasturbine zu unrecht den Technologiebonus sowie den Landschaftspflegebonus erhielt und sich der KWK-Bonus wegen Korrektur der Zonung verringert und die Netzbetreiberin entsprechend Rückzahlungsansprüche hat.
Sachverhalt: Der Antragsteller versucht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Windenergieanlage zu erlangen. Die Behörde lehnte die Genehmigung ab und berief sich auf eine bauplanungsrechtliche Veränderungssperre.
Entscheidung: Verneint.
Leitsätze:
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte die insbesondere in Ziffer 1 ihres Aufsichtsbescheids aufgeführten Bemängelungen:
a) die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 EEG 2009 müssten im Gutachten dokumentiert werden,
b) die Wesentlichkeit einer Verbesserung könne nicht schon bei jeder Modernisierungsmaßnahme angenommen werden, sondern erst dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme in einem möglichst umfänglichen Maße ausgeschöpft würden
Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze:
1. Bis zum Eintritt des 31.12.2018 nimmt § 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EEG diejenigen Anlagen von dem Ausschreibungserfordernis aus, die vor dem 01.01.2017 genehmigt und bereits in Betrieb genommen worden sind.
Leitsatz:
Abschlagsforderungen gem. § 60 Abs. 1 S. 4 EEG (2014) werden erst nach Zugang eines Zahlungsverlangens und Ablauf eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung und Ausführung der Zahlung fällig.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.
Ergebnis: Überwiegend bejaht.
Leitsätze:
Sachverhalt: Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks. Er beruft sich dabei auf Belange des Denkmalschutzes. Das erstinstanzliche Gericht lehnte den Antrag des Antragstellers ab. Hiergegen richtet sich die Beschwerde.
Ergebnis: Abgelehnt.
Leitsatz: Ein Gebot, das nicht die nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 a) EEG 2017 erforderliche Angabe des Sitzes des Bieters als juristischer Person enthält, ist vom Zuschlagsverfahren des Ausschreibungsverfahrens für Biomassenanlagen auszuschließen. Angesichts des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens nach §§ 28 ff.
Sachverhalt: Vorinstanzlich: Zur Frage, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einem Gewerbe, das Kunststoffabfälle zu Recyclaten verarbeitet, die Begrenzung der EEG-Umlage für produzierende Gewerbe zu gewähren hat. Die Klägerin legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Leitsatz: Eine Eigenversorgung gemäß § 37 Abs. 3 S. 2 EEG 2012 erfordert keine Gleichzeitigkeit zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch i.S. eines 1/4-h-Intervalls.
Sachverhalt: Zur Frage, ob Ersatzansprüche aufgrund der Abschaltung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements, insbesondere auf Zahlung des Bezugsstroms der Anlagen während der Abregelungen, geltend gemacht werden können.
Ergebnis: Verneint. Die Berufung wird zurückgewiesen.
Entscheidungstenor:
Das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) mit Entscheidung vom 23. Februar 2016 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
Begründung:
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Übergangsvorschrift im Sinne des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 analog auf Unternehmen anwendbar ist, die für bestimmte Abnahmestellen im Jahr 2012 erstmals Anträge stellten, weil sie aufgrund der modifizierten Regelung in § 39 Abs. 1
Sachverhalt: Die Antragstellerin bezog in den Jahren 2004 bis 2009 aus dem Netz der Beteiligten elektrische Energie für den eigenen Verbrauch. Im Mai 2012 ließ sie auf der Grundlage der Verbrauchs- und Kapazitätswerte und der von der Beteiligten bei der Berechnung des physikalischen Pfads angesetzten Kosten die individuellen Netzentgelte für den Zeitraum vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2009 ermitteln, die deutlich unter den allgemeinen Netzentgelten lagen.
Leitsätze:
1. Zum Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2012 a. F. bei einer Photovoltaikanlage.
Sachverhalt: Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m.
Sachverhalt: Zur Frage, ob eine Verpflichtung zur Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nur vorübergehend entfällt, wenn der Anlagenbetreiber den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009). Von der Vorinstanz insoweit verneint, als die Vorschrift das endgültige Entfallen des Anspruchs statuiere.