Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aus §§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. mit dem Einspeisevertrag durch Aufrechnung gem. §§ 387, 389 BGB teilweise erloschen ist (hier: vernein
Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat.
Ergebnis: Verneint.
Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum aufgrund der verspäteten Lieferung eines Funkrundsteuerempfängers keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint.
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aufgrund des Fehlens einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gem. § 17 Abs. 1 EEG 2012 im maßgeblichen Abrechnungszeitraum im Jahr 2013 auf Null reduziert ist und die Netzbetreiberin deshalb die Vergütung
Leitsatz des Gerichts:
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Leitsätze des Gerichts:
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Leitsätze des Gerichts:
- Schadenersatz wegen verspäteter Anmeldung einer Fotovoltaikanlage zum Netzanschluss.
- Ein kaufmännisches Fachunternehmen im Bereich der Planung und Errichtung von Fotovoltaikanlagen musste im Jahr 2012 mit einer stichtagsbezogenen Neuregelung der Vergütungshöhe im Sinne einer Reduzierung für Strom aus Fotovoltaikanlagen rechnen.
Zu der Frage, ob die Errichtung und der Betrieb einer Fernwirkstrecke zwischen dem Netzverknüpfungspunkt und der Netzleitstelle zum Netzausbau gehören (hier: bejaht. Die Fernwirkstrecke gehöre zu den für den Betrieb des Netzes notwendigen Einrichtungen. Denn die durch sie bewirkte Anbindung diene der Überwachung und damit der Sicherheit des Netzes. Der störungsfreie Netzbetrieb hänge von der Funktionsfähigkeit dieser telekommunikationstechnischen Anbindung ab. Sie sei daher dem Netzausbau und nicht dem Netzanschluss zuzuordnen.)
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die PV-Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber eine Anspruch auf Vergütung hat, sofern sie der Nachrüstungspflicht gem. § 66 Abs. 1 Nr. 14 EEG 2012 nicht nachkommt.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob die Anlagen des Anlagenbetreibers auf einer alleinstehenden Halle zum Zweck der Ermittlung der Vergütung mit Anlagen auf zwei weiteren, baugleichen Hallen als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier bejaht: Erforderlich sei ein zur bestimmungsgemäßen Einspeisung bereiter Zustand. Technisch betriebsbereit sei die Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und dauerhaft Strom erzeugen könne.
Sachverhalt: Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere
Leitsatz des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob mehrere Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage gelten, wenn sie sich auf dem selben Grundstück befinden, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 (hier: bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
a) In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, die von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt.
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier: bejaht. Im Grundsatz habe das Landgericht zu Recht § 32 Abs. 5 EEG 2012 in Betracht gezogen. Allerdings habe der Gesetzgeber in Art. 1 Nr.