Die Autorin stellt die Neuerungen im EEG 2012 bezogen auf die Vermeidung von und die Maßnahmen bei Netzengpässen dar. Betreffend die technischen Vorgaben für das Einspeisemanagement wird näher auf Änderungen für KWK- und Fotovoltaikanlagen eingegangen.
Die Clearingstelle EEG hat am 21. Juni 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ beschlossen.
Grundsätzlich ja.
Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können einen Anspruch auf Verzugszinsen gegen den Netzbetreiber haben, wenn
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte von 2007 bis 2011 und die Tätigkeitsberichte (§ 57 Abs. 6 Satz 1 EEG 2012) ab dem Jahr 2012 zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung:
Die Autoren stellen die Ergebnisse und rechtlichen Argumentationen vor, die zur Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und zur Fortgeltung des Urteils des BGH zu § 13 EEG
Der Autor beschäftigt sich mit einigen Neuerungen aus dem EEG 2012, welche einen Beitrag zur sog. Energiewende leisten.
Die Autorin stellt die Empfehlung 2011/1 der Clearingstelle EEG vom 29. September 2011 vor.
Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp auch dann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 am bestehenden Hausanschluss anzuschließen ist, wenn für die Aufnahme des in der PV-Anlage erzeugten Stromes ein Netzausbau erforderlich ist (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber gem. § 5 Abs. 1 S.
In diesem Beitrag wird das Gesetzpaket zur sogenannten Energiewende 2011 thematisiert, wobei auf den Atomausstieg, den Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien (EEG 2012, Genehmigungsrecht für EE-Anlagen), das Energiewirtschaftsrecht (Auswirkung auf die Energienetze, den Netzbetrieb und die Netzbetreiber), Konzessionsverträge und -abgaben, geschlossene Verteilernetze und Kundenanlagen, Energielieferung und Verbraucherschu
Teilweise.
Nein, nicht immer.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuregelungen des EEG 2012 für Solarstromanlagen vor.
Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.
Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im Anhang finden Sie